Propst Otto, Scholastikus G. und Kantor Ulrich der Kirche in Eichstätt als von dem Abt von Donauwörth (Werde), dem Propst von Adelberg und dem Dekan von Feuchtwangen (Fu{e}thwanch), den Beauftragten des apostolischen Stuhles, subdelegierte Richter beurkunden, dass in dem Streit zwischen Konrad gen. Bogner, seiner Frau und seinen Stiefkindern einerseits und Abt und Konvent von Lorch andererseits um Güter in Pflaumloch (Phulnloch) der Magister Heinrich von Owen, Kanoniker von Lorch, von den Parteien mit schiedsrichterlicher Entscheidung betraut ist; dass die Streitenden sich verpflichtet haben, seiner Entscheidung nachzuleben, bei Strafe von 20 Pfund Heller, von denen die eine Hälfte den Richtern, die andere dem Teil zukommt, der das Übereinkommen beobachtet; dass ferner beide Teile auf die Verwendung etwaiger früher schon von Päpsten, Bischöfen oder Richtern erlangter Urkunden verzichtet haben. Siegler: Die Aussteller und der Abt von Lorch. Actum Eystet, anno domini MCCLXXX., nonas Novembris. 

Erstellt (Anfang): 1280  [1280. November 5.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 3000, Seite 245
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 499 U 561
Regesten: Württembergische Geschichtsquellen, Bd. 12 (Lorcher Urkundenbuch), S. 7, Nr. 15.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Eichstätt
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