Konrad Körnlin, genannt von Schmiedelfeld schenkt dem Abt und Konvent von Lorch alle seine Güter (bona et predia) in terminis apud Buthenkain ac apud Haselach mit Zugehörden auch an Weinbergen, ausgenommen die Burg in Bietigheim mit zugehörigen Eigenleuten und die Fischenz. Dagegen haben ihm Abt und Konvent, so lange er lebt, 2 Fuder Wein Speyrer Maßes, 20 Malter Spelz, 20 Malter Haber und 8 Pfund Heller jährlich zu geben und nach seinem Tode, wenn seine Frau ihn überlebt, dieser innerhalb 8 Tagen 10 Pfund Heller zu bezahlen; ferner haben sie ihm ein Begräbnis im Kloster zu gewähren. An seiner Jahrzeit soll ihnen alljährlich 1 Pfund Heller für Fische und jedem Konventualen 1 Maß Wein zugegeben werden. Siegler: Graf Konrad (C.) von Vaihingen und der Aussteller, Abt und Konvent von Lorch. Date anno domini MCCLXXIX., V. idus Maii. 

Erstellt (Anfang): 1279  [1279. Mai 11.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 2883, Seite 171
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Überlieferung/Ausgaben: Editionen: Crusius: Annales Suevici, Bd. 3, 3, 5, S. 147.
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