Ritter Heinrich von Orthusen schenkt den Konrad von Graben und seine Frau Irmengard nebst Kindern auf ihre Bitten mit ihrer ganzen Habe dem Kloster Weingarten und beurkundet, dass mit seiner Zustimmung Konrad als Höriger des Klosters diesem sein Eigentumsrecht an einem halben Mansus in Graben (opido predicto) übertragen und denselben als Zinslehen gegen 1/4 Pfund Wachs jährlich auf Martini wiedererhalten hat. Siegler: Der Aussteller. Datum et actum anno domini millesimo ducentesimo octuagesimo tertio, XIIII. kalendas Maii, indictione undecima. 

Erstellt (Anfang): 1283  [1283. April 18.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 3235, Seite 391
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