Bischof Heinrich von Regensburg überträgt mit Rücksicht auf die Verdienste des Zisterzienserordens (devota orationum munera ac deinde diversa et multiplicia obsequia, quibus ordo Cisterciensis nos amplectitur) auf Bitten der Äbte Trutwin von Kaisheim und Heinrich von Schöntal dem Kloster Gnadental das Eigentumsrecht von Besitzungen in Sall und Tommelhardt (in Salle et Tumbelhardt) mit Einkünften im Betrag von 8 Pfund Heller, die Lehen von ihm oder seiner Kirche sind. Er eignet zugleich dem Kloster alle derartigen Güter, die es ohne Kenntnis davon, dass sie der Regensburger Kirche lehnbar sind, besitzt, unter der Bedingung, dass es, sobald es eine solche Kenntnis erhält, bei dem Bischof oder seinen Nachfolgern die Eigentumsübertragung ausdrücklich nachsuche. Siegler: Der Aussteller und das Domkapitel von Regensburg. Datum Ratispone, anno domini MCCLXXX sexto, in Cathedra sancti Petri. 

Erstellt (Anfang): 1286  [1286. Februar 22.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3514, Seite 66
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=4414

Überlieferung/Ausgaben: Editionen: Wibel: Hohenlohische Kirchenhistorie, Bd. 2, Codex Diplomaticus, S. 98, Nr. 81.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Regensburg
Suche
Moyenne (0 Voter)