Ritter Konrad von Neudenau schenkt mit seiner Frau dem Abt von Schöntal und durch ihn an Abt und Konvent von Kaisheim alle seine Eigenleute beiderlei Geschlechts in Talheim und Niedernhall, behält sich aber auf Lebenszeit das Nutzungsrecht vor, wobei er sich verpflichtet, keine andern Dienste zu verlangen, als die den Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten von Niedernhall (ville inferius Hallis) entsprechenden. Zugleich beurkundet er, dass die Wiese bei Niedernhall, genannt Ku{o}nmu{o}ndewise, die er zu kaufen beabsichtigt, ex ipso emptionis actu Eigentum der genannten Äbte sein soll und er sich nur das Nutzungsrecht des Heus auf Lebenszeit vorbehält. Siegler: Der Aussteller und sein Herr Kraft von Hohenlohe. Testes: (dieselben wie in der vorhergehenden Urkunde). Datum et actum anno domini MCCLXXXVI., in vigilia annuntiationis, in prato sub castro Asschusen. 

Erstellt (Anfang): 1286  [1286. März 24.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3522, Seite 70-71
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: StA Ludwigsburg
Signatur oder Titel des Originals: B 503 I U 657
Regesten: UB Hohenlohe, Bd. 1, S. 314, Nr. 459.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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