Markgraf Rudolf der Ältere von Baden beurkundet, dass das Kloster Herrenalb alle seine Scheuern und Höfe auf der Hart erlaubter Weise erworben hat und von Alters her besitzt ohne andere Verpflichtung, als dass es den umliegenden Dörfern, deren Waiden und Almenden es benützt, Farren und Eber zur Begattungszeit stellen muss, die aber von den Bauern rechtzeitig gesund und unbeschädigt zurückzustellen sind, sowie dass alles, was es besitzt, für immer völlige Freiheit genießen soll. Siegler: Der Aussteller. Actum anno domini MCCLXXXVI., dominica ante Johannis Baptiste, apud castrum Grecingen. 

Erstellt (Anfang): 1286  [1286. Juni 23.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3550, Seite 89
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 489 K U 318
Editionen: Bader: Rudolf I. von Baden, S. 62. ZGO, Bd. 2, S. 33 (Auszug).

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Grötzingen
Beschreibstoff: Pergament
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