Rabeno Goler von Ravensburg schenkt mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth und seiner Kinder dem Kloster Rechentshofen (Rechinhoven) um seines Seelenheiles willen ein halbes Fuder Wein Gült vom Zehnten in Güglingen (Grugelingen), nach dem Maß dieses Orts (ville) im Herbst zu fassen, mit der Bestimmung, dass der Wein jährlich während der vierzigtägigen Fasten dem Konvent zu trinken gegeben werde. Wird dies versäumt, so hat jedesmal das Kloster den Erben des Stifters das halbe Fuder zurückzuerstatten. Den Söhnen des Stifters wird vorbehalten, die Gült dem Kloster auf andere bestimmte Einkünfte anzuweisen. Siegler: Der Aussteller, die Äbtissin von Rechentshofen und Ritter Engelhard von Neipperg. Actum anno domini MCCLXXX nono.
Erstellt (Anfang): | 1289 [1289. Ohne Tagesangabe.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band IX., Nr. 3807, Seite 247-248 |
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Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: A 515 U 14 Editionen: ZGO, Bd. 4, S. 351. |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: | |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe Beschreibstoff: Pergament |