Ulrich Bletz der Ältere und Gotelind, seine eheliche Wirtin, schenken um ihres Seelenheils willen dem Kloster Rottenmünster die Güter Tunharts aigen in Zimmern ob Rottweil, die 4 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 3 Malter Haber, 5 Schilling, 1 Viertel Eier und 12 Hühner gülten, dazu des Vienings gut, das 3 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 4 Malter Haber, 6 Hühner, 1 Viertel Eier und 5 Schilling gültet. Ferner verschreiben sie ihrer Tochter Gotelind und ihrer Schwester Mechthild, Klosterfrauen in Rottenmünster, zu Leibgeding (zu ainer leibtung) Zinse aus Häusern und Hofstätten vor dem Walthor [in Rottweil] (Bösingers haus 7 schilling 2 hiener, Dietingers 16 schilling 3 hiener, Schwiggers 1 Pfund 5 schilling 2 hiener, Stokerin 6 schilling). Davon hat Gotelind 2 Pfund, Mechthild 14 Schilling zu gemessen, nach Beider Tod fallen die Gülten an das Kloster, wo am Jahrtag dem Konvent eine Pitanz gegeben werden soll. Ulrich Bletz behält die Nutznießung der Güter um 1 Schilling für sich und die Seinen, so lange eines von ihnen lebt. Unter dem Zwang der äußersten Not darf er sie auch verkaufen. Siegler vor dem Stadtgericht [von Rottweil]: Äbtissin und Konvent von Rottenmünster und der Aussteller. MCCLXXXIX. 

Erstellt (Anfang): 1289  [1289.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3810, Seite 248-249
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: H 14 Nr. 210 a, S. 617, Nr. 2

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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