Abt Walther und Konvent von Anhausen (Ahusen) beurkunden, dass der Laie Sifried genannt Morhard in Langenau (Nauwe) und seine Frau Wiba mit Zustimmung ihrer Söhne um ihres und ihrer Vorfahren Seelenheils willen und um Verzeihung für etwaige Schädigung des Klosters zu erlangen, diesem 2 Morgen Ackers in der Pfarrei Langenau (duo iugera agri sita in Lerkenbuhel et in barrochia Nawe) geschenkt haben und überlassen ihnen den Acker zu Leibgeding gegen einen jährlichen Zins von 2 Schilling Heller. Wollen nach der Eltern Tode auch die Söhne das Leibgeding haben, so sollen sie 5 Pfund Heller bezahlen und fortan nur 1 Schilling zinsen. Nach ihrem Tod fallen die Äcker an das Kloster. Siegler: Die Aussteller und der Propst von Herbrechtingen. 

Erstellt (Anfang): 1291  [Ohne Zeitangabe. Um 1291.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 4044, Seite 404
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 471 U 215
Editionen: Steichele: Geschichte Bistum Augsburg, Bd. 1, S. 268.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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