Verknüpfte Orte zu Heinrich Wildemann der Ältere und seine Söhne Hermann, Friedrich und Johann setzen ihren vogtrechtlichen Bezug von des Klosters Weingarten Höfen und Mühle in Biegen, sowie von dessen Lehen Baienfurt, Atzenmühle, Burach und Locher samt Zugehörden, die ihnen dereinst von König Konrad übertragen worden, fest, erklären sich über die Grösse dieses Bezugsrechts von zwei Höfen zu Fenken, verzichten zu Gunsten des Klosters auf den Zehnten in dem Gereut und überlassen demselben zwei Höfe zu Fenken.

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