Eine Kurfürstliche ohnmittelbare General-Ober-Landes Policey Kommißion hat zwar wegen Anpflanz- und Erzielung guter Obstbäumen auf den hierzu tauglichen Plätzen zu Verbesserung der Landes-Industrie mehrfältige Verordnungen zu verkünden unermangelt, hingegen sind sothanen Weisungen theils die schuldigste Folg nicht geleistet, theils aber die gesetzte Obstbäume durch liederliches Gesindel, und boßhafte Leute verdorben .... Gleichwie nun von dießeitiger Stelle, welcher auf das Wohl gesammter Landes Unterthannen all mögliche Rucksicht zu nehmen, und dadurch die Landes-herliche höchste Gesinnungen schuldigst zu erfüllen oblieget ...; Als wird neuerdingen hiemit ernstlich, und geschärfest verordnet, daß ... [Decretum Neuburg den 12. Octobr. 1780.] [Kurfürstl. ohnmittelbare General-Ober-Landes Policey Kom[m]ißion. Freyherr von Oberndorff] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Pfalz-Neuburg
Umfang: [2] Bl 2o
Nebentitel: unmittelbare Generaloberlandespolizeikommission policeykommißion polizeikommission anpflanzung sotanen teils folge gesetzen gesamter untertanen landesuntertanen alle rücksicht landesherrliche obliegt neuerdings geschärft verschärft oktober
Anmerkungen: Verordnung betreffend Anpflanzung von Obstbäumen
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1349382426 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1349382426
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