Die Brüder Konrad und Heinrich, Grafen von Vaihingen, verkaufen mit Zustimmung der geistlichen Richter und des Propstes vom Dreifaltigkeitsstift in Speyer, Egelolf, als des Archidiakons, an Propst Hugo und Kapitel (collegio) von Denkendorf, das der Kirche von Jerusalem unmittelbar zugehört, ihren Hof in Bietigheim (villa de Butikain), genannt Fronhof, mit seinen Zugehörden, nämlich zwei Teilen des großen und des kleinen Zehnten, dem Widdum und dem Patronatrecht der Kirche daselbst, dem Fischrecht in der Enz (aqua que vocatur Enzze), Äckern, Wiesen, Weiden und Leuten um 630 Pfund Heller, stellen Bürgen für Leistung der Gewährschaft auf Jahr und Tag und versprechen noch darüber hinaus Gewährschaft nach Maßgabe des Rechts. Auf besonderes Verlangen bestätigen sie noch, dass ihnen davon nichts bekannt sei, dass diese Güter von irgendwem Lehen seien. Heinrich verzichtet ausdrücklich auf die Einsprache wegen Minderjährigkeit. Siegler: Graf Konrad von Vaihingen, dessen Siegel auch Heinrich mitgebraucht, die geistlichen Richter und der Archidiakon Propst Egelolf von Speyer. Datum anno domini MCCLXXXVIII., IIII. idus Martii, indictione prima. 

Erstellt (Anfang): 1288  [1288. März 12.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3725, Seite 195-196
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 480 Bü 78 (unter den Schriften Wahlheim-Besigheim/Viddumsmaier, 12)
Editionen: Schmidlin: Herzogtum Württemberg, 2, 252 Beil. n. 7. Reyscher: Statuarrechte, 259.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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