Propst Vitus und der Konvent des Gotteshauses Beuron bekunden: Nach dem Tod des Johann Weyler, gräflich hohenzollerischer Schultheiß zu Veringenstadt, ist ihnen wegen ihres Konventualherren Ulrich Weyler unter anderem auch die Hälfte an dessen Verlassenschaft zu Sigmaringen (Haus, Äcker, Wiesen und Gärten) erblich zugefallen. Die andere Hälfte haben sie mit Einwilligung des Grafen Karl zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, und von Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Sigmaringen von Jakob Weyler, der Rechten Doktor und Advokat des bischöflich geistlichen Hofes zu Konstanz, um eine Geldsumme laut Kaufbrief gekauft unter der Bedingung, dass diese Erwerbung dem Grafen an seiner Ober- und Herrlichkeit und der Stadt an ihrem ius (Steuer, Schatzung, Fron und anderen bürgerlichen Diensten) ohne Nachteil sein soll. Sie müssen von den betreffenden Gütern alle Beschwerden und Auflagen tragen. Bei Streitigkeiten wegen dieser Güter wollen sie vor dem Stab zu Sigmaringen Recht nehmen. Es soll wie bei allen anderen bürgerlichen Gütern zu Sigmaringen gehalten werden. Bei Wechsel des Inhabers und Lehensmanns sollen sie das Gut einem anderen ihnen und ihrem Gotteshaus gefälligen Bürger und keinem Ausländischen und Fremden verleihen, alles ohne Nachteil an ihren Zinsen, Gülten, Handlohn und Ehrschatz.
Inhalt: | |
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Erstellt (Anfang): | 1604 [24. Juni 1604] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 1 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen Deposita (ohne FAS - Dep. 39) / 819-2007 Stadtarchiv Sigmaringen / 1334-1999 Sigmaringen Stadtarchiv Sigmaringen: Urkunden / 1334-1935 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | Dep. 1 T 1 Nr. 67 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=6-563981 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Beuron Siegelbeschreibung: Siegel: 1) in offener Holzkapsel, 2) abgegangen |