20.2.1922

Farben und Wappen des Volksstaates Württemberg

Gesetz betr. Farben und Wappen von Württemberg

Gesetz betr. Farben und Wappen von Württemberg (Landesarchiv BW, HStAS E 30 Bü 32, Bild 1)

Im November 1918 dankte König Wilhelm II. ab. Aus dem Königreich Württemberg wurde der demokratisch verfasste „württembergische Volksstaat“. Der neue Staat, der sich in seinem Selbstverständnis fundamental von seinem Vorgänger unterschied, benötigte neue Repräsentationsformen und Hoheitszeichen, denn auf dem Wappen des ehemaligen Königreichs waren die königlichen Insignien zu sehen. Die im April 1919 verabschiedete Verfassung legte daher fest, dass neue Hoheitszeichen per Gesetz zu bestimmen seien. Das „Gesetz betr. Farben und Wappen von Württemberg“ trat am 20. Februar 1922 in Kraft. Im neuen Wappen verschwand die Königskrone. Anstelle des schwarzen Löwen und goldenen Hirschen rahmten nun zwei goldene Hirsche das Wappenschild. Die beibehaltenen Landesfarben schwarz und rot wurden in das Wappen integriert.

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