Kaisersbach
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Typauswahl: | Gemeinde |
Status: | Gemeinde |
Homepage: | http://www.kaisersbach.de |
service-bw: | Informationen zu wichtigen Adressen, Nummern und Öffnungszeiten in Kaisersbach |
Einwohner: | 2509 |
Bevölkerungsdichte (EW/km²): | 90.0 |
Max. Höhe ü. NN (m): | 572.81 |
Min. Höhe ü. NN (m): | 360.11 |
PLZ: | 73553, 73667 |
Visitenkarte
Die Gemeinde Kaisersbach liegt im östlichen Teil des Rems-Murr-Kreises und grenzt hier bereits an den Ostalbkreis. Das dicht bewaldete Gemeindegebiet erstreckt sich auf einer Liashochfläche im stark zertalten Norden des Mittleren Welzheimer Waldes. Die Täler der Blinden Rot und der Oberen Wieslauf haben sich tief in die Hochfläche eingeschnitten. Die Wieslauf bildet einen Teil der Gemarkungsgrenze. In ihrem Quellbereich liegt der Ebnisee, ein geschütztes Erholungsgebiet. Naturräumlich gehört das Gebiet zur übergreifenden Einheit von Schurwald und Welzheimer Wald. Der höchste Punkt liegt auf 572,81 m, der tiefste Punkt auf 360,11 m. Das Gemeindegebiet hat Anteil an den Naturschutzgebieten Hägeles- und Brunnenklinge, Schmalenberg, Strümpfelbachtal, Wiesentäler bei der Menzlesmühle sowie Wieslaufschlucht und Edenbachschlucht. Zur Gemeinde Kaisersbach gehören neben dem Hauptort mit dem Sitz der Gemeindeverwaltung 42 weit verstreute Dörfer, Weiler, Höfe und Häuser. Kaisersbach kam 1375 aus staufischem Besitz an das Kloster Adelberg, das 1382 auch Besitz der Truchsessen von Stetten erwarb. Dem Kloster gehörten alle Obrigkeitsrechte. Die Gemeinde war Sitz eines adelbergischen Gerichts und Amtes. Mit der Reformation kam der Ort mit dem Kloster an Württemberg und gehörte bis 1807 zum Kloster-Oberamt Adelberg. Danach kam die Gemeinde an das Oberamt Welzheim und mit dessen Aufhebung 1938 an den Landkreis Waiblingen. Seit der Kreisreform 1973 gehört sie zum Rems-Murr-Kreis. Mit der Stadt Welzheim besteht eine Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Der Hauptort hat sich seit 1945 nur langsam entwickelt. Erst in den 1970er Jahren wurde am Nordostrand der Gemeinde ein Baugebiet ausgewiesen, das dann allerdings nur ein Jahrzehnt später nach Osten erweitert wurde. Ab Ende der 1990er Jahre konzentrierte sich die Neubautätigkeit sowohl auf Einzelbauten am südlichen Ortsrand als auch auf ein Baugebiet im Norden am Fliederweg. In jüngerer Zeit wurde jenseits der L1150 das Baugebiet Haldenäcker erschlossen, das durch weitere Flächen ergänzt werden soll. Am Südende des Ortes hat sich Gewerbe angesiedelt. Im Ortsteil Gmeinweiler südlich des Hauptortes entstand ab den 1970er Jahren der Freizeitpark Schwabenpark, der bis in die Gegenwart mit reger Bautätigkeit verbunden ist. Kaisersbach ist durch Landes- und Kreisstraßen an das Fernstraßennetz angeschlossen. Der weitere ÖPNV erfolgt durch Buslinien im Rahmen des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS).
Ortsteile
Teilort
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- Weidenhof - Wohnplatz
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Wüstung
Topographie
Die Gemarkung hat Anteil an dem stark durch die Zertalung aufgelösten Liasstufenrand im Norden des Mittleren Welzheimer Waldes. Blinde Rot und Obere Wieslauf flankieren mit ihren schluchtartigen, tief in den Stubensandstein eingeschnittenen Tälern das zentrale Liashochflächenstück um Kaisersbach (565m). Im Quellbereich der Wieslauf - sie bildet hier die Gemarkungsgrenze gegenüber Welzheim - liegt der bekannte Ebnisee in einem landschaftlich geschützten Erholungsgebiet. Durch seinen westlichen »Flügel« mit den Liasinselchen südlich Ebni umgibt der zu einem großen Teil bewaldete Kaisersbacher Bezirk den Norden der Welzheimer Gemarkung.
Wappen
In Gold (Gelb) über einem blauen Wellenschildfuß zwei bewurzelte grüne Tannen nebeneinander.
Beschreibung Wappen
Ein Schultheißenamtssiegel des 19. Jahrhunderts zeigt als nicht heraldisch aufgefasstes Siegelbild eine Tanne auf einem „Boden". Im Jahre 1930 erschien dieses Symbol des Waldreichtums in einem Ovalschild innerhalb des Gemeindesiegels. Es gelangte schließlich - verdoppelt und mit dem auf das Naturschutzgebiet Ebnisee hinweisenden Wellenschildfuß verbunden - in das Wappen. Am 28. Februar 1961 wurde dieses Wappen samt der Flagge vom Inneministerium verliehen.