Ortslage und Siedlung (bis 1970): | Der Name Westheim wird erstmals in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Lorsch aus dem Jahre 788 erwähnt. Der Ort ist wahrscheinlich um das Jahr 700 entstanden und war ein wichtiger Vorposten der Stöckenburg. Auch die Furt durch den Kocher bedingte die Anlage der Siedlung. Der Name Westheim ist ein Orientierungsname aus der Merowingerzeit mit Bezugspunkt auf die Stöckenburg. In alten Kirchenbüchern wird der Ort auch »Westen« genannt. Westheim erhielt einen eigenen fränkischen Königshof und bald eine von der Stöckenburg unabhängige Pfarrei. Es wurde Verwaltungsmittelpunkt der Westheimer Mark, einem Teil des Kochergaus. Über die Grafen von Westheim ist wenig Verlässliches bekannt. Auf der Gemarkung Westheim lagen vier Wohnplätze: Westheim, Berghof, Vohenstein und Ziegelmühle. Westheim am Kocherübergang bestand nach dem Murrhardter Klosterlagerbuch von 1539 aus einer Mühle (der Bibersmühle), einer Badstube, die auch Schankerlaubnis hatte, und 13 Bauernhäusern mit acht Scheuern, von denen acht Lehen des Klosters waren. Die Inhaber der Selden waren im Bereich der Ziegelmühle und im Weiler Vohenstein ansässig. Vohenstein wurde 1561 angelegt, auf einer kleinen Anhöhe südwestlich von Westheim, wo die Bibers in den Kocher mündet. An der Bibers aufwärts lag die Ziegelmühle aus dem 15. Jahrhundert mit einer Mahlmühle am Fluss. Deutlich getrennt von diesen Siedlungen war der Bereich des Berghofs mit der Kirche und der Laurentiuskapelle, den Friedhöfen, dem Pfarrhaus, den Zehntscheuern beziehungsweise dem einstigen Herrenhof und dem Schulhaus. Ab 1762 wurde die Gemarkung neu vermessen und mit Zehntsteinen markiert. Das Protokoll dieser Vermessung wurde 1768 in Uttenhofen von den Vertretern der jetzt vier Grundherrschaften beurkundet: der Reichsstadt Hall, des Spitals, Württembergs und des Ritterstifts Comburg. Der Ort Westheim setzt sich aus dem eigentlichen Dorf Westheim, dem Berghof (ehemals Oberwestheim) und dem im Tal gelegenen Bibers zusammen. Die drei Ortsteile sind heute baulich vereinigt. In neuerer Zeit wurden die Wohngebiete »Haller Straße/Möckelstraße«, »Flur«, »Bei der Schule«, »Raingarten«, »Beim Kindergarten«, »Steinäcker« und »Schönbühl« ausgewiesen. |
Historische Namensformen: | - in Westheimer marcha 0788
- Vuestheim 0848
|
Geschichte: | Im hohen und späten Mittelalter hatten verschiedene Personen und Institutionen Besitz und Herrschaftsrechte in Westheim, die im 16. Jahrhundert zu einem Kondominat von Hall und Württemberg führten. Die weltlichen Rechte im Mittelalter lagen bei den Grafen von Westheim, nach deren Aussterben gingen sie an die staufischen Ministerialen, die Herren von Weinsberg. 1290 verkauften diese ihren Westheimer Besitz an zwei Angehörige des Haller Stadtadels. Bis Ende des 15. beziehungsweise Anfang des 16. Jahrhunderts wechselten Verkäufe und Belehnungen zwischen der Stadt Hall und dem Haller Stadtadel, bis die Stadt mit Gütern von Comburg und Limpurg ihren Besitz abrundete. 1054 schenkte Kaiser Heinrich III. auf Bitten seiner Gemahlin Agnes dem Kloster Murrhardt ein königliches Eigengut im Dorf Westheim. Der Besitz des Klosters bestand später zunächst aus den Zehnten, dem Pfleghof, dem Pfarrhaus, einer Kelter, einer Badstube, drei Erblehen, einer Mahlmühle und einem Gut in Vohenstein. Über diese Güter hatte das Kloster auch die Vogteirechte, über weitere acht Lehensgüter nicht. Die übrigen Herrschaftsbereiche lagen bei der Stadt Hall. Es gab in Westheim ein eigenes Dorfgericht. Hall war die nächsthöhere Gerichtsinstanz. Seit der Säkularisation des Benediktinerklosters Murrhardt nach 1534 wurden die Rechte und Pflichten Württembergs von einer neu eingerichteten Stabspflege des Klosteramts Murrhardt in Westheim vertreten. Gleichzeitig gehörte der Ort zum hällischen Amt Rosengarten. Die gespaltenen Herrschaftsverhältnisse führten gelegentlich zu Auseinandersetzungen zwischen dem Haller Rat und der Murrhardter Stabspflege. Die Bemühungen Halls, die württembergischen Anteile in Westheim aufzukaufen, schlugen fehl. Nur zwischen 1617 und 1683 war Westheim ganz im Besitz Halls. 1617 kam es zu einer Pfandverschreibung der Murrhardter Pflege für zunächst zwölf Jahre, danach sollte der Vertrag um je sechs Jahre verlängert werden. Nach schwierigen Verhandlungen und unter Androhung von Gewalt von Seiten Württembergs stimmte Hall 1683 schließlich widerwillig der Kündigung zu und das hällisch-württembergische Kondominat war wieder hergestellt. Es dauerte bis 1802. Auf der Gemarkung Westheim hatte die Familie von Vohenstein vom 13. bis 15. Jahrhundert einen Wohnsitz. Die kleine Burg Vohenstein auf einem Hügel an der Einmündung der Bibers in den Kocher war schon im späten Mittelalter zerfallen. Ende des 18. Jahrhunderts waren noch Ruinen davon zu sehen. Die Herren von Vohenstein besaßen keine Rechte in Westheim und spielten im Gemeindeleben keine Rolle. Die genaue Funktion der Burg Buchhorn, die im 14. Jahrhundert im Besitz der Grafen von Oettingen war und 1357 in den Besitz der Schenken von Limpurg überging, ist bis heute noch ungeklärt. Der Haller Anteil an Westheim gehörte ins Amt Rosengarten und fiel 1802/03 an Württemberg. Stets Oberamt, seit 1938 Landkreis (Schwäbisch) Hall. |
Wirtschaft und Bevölkerung: | Um 1539 lebten in Westheim zwischen 100 und 150 Menschen. Den 30-jährigen Krieg überlebte nur etwa die Hälfte der Bewohner. 1626 musste der Friedhof erweitert werden. 1694 war die Einwohnerzahl auf 236 gestiegen. Heiraten zwischen hällischen und württembergischen Untertanen ergaben keine Schwierigkeiten. Die Bevölkerung war gegliedert in Bauern mit einer Hofgröße bis 60 Morgen, Halbbauern mit Hofbesitz zwischen 20 und 35 Morgen, Viertelsbauern mit einem Besitz von 10 bis 18 Morgen, in Seldner, die nur 5 bis 8 Morgen besaßen und in Personen ohne Landbesitz. Der größte Teil des Besitzes bestand aus Erblehen (1773: 756 Morgen). Daneben gab es 85 Morgen Eigengüter, und 47 Morgen waren so genannte walzende Lehen, die an auswärtige Personen veräußert waren. Die Bevölkerung lebte überwiegend von der Landwirtschaft und der Viehzucht. Der Ackerbau wurde in der Form der Dreifelderwirtschaft betrieben. Hirten waren für Rinder und Schafe angestellt. Nach der Dorfordnung, die hauptsächlich Weideangelegenheiten regelte, durfte jeder Bauer bis zu acht Schafe, jeder Seldner bis zu sechs Tiere in die Schafherde bringen. Es musste Weidegeld bezahlt werden. Die Eberhaltung lag beim Pfleghof, die Farrenhaltung beim Berghof. Bis Ende des 17. Jahrhunderts wurde auch Weinbau betrieben, um 1600 waren noch etwa 16 Morgen mit Reben bepflanzt. Eine Kelter stand im oberen Ebertal, sie gehörte Murrhardt. Dort wurde nach dem Keltern sofort der Weinzehnt abgeliefert. In diesem Zeitabschnitt gab es im Ort zwei Mahlmühlen, die auch als Sägemühlen und als Stampfwerke benutzt werden konnten. Die Besitzer der Bibersmühle, die Murrhardter Lehen war, können bis 1490 fast lückenlos zurückverfolgt werden. Dorthin waren die Murrhardter Untertanen gebannt. Die Ziegelmühle, einst limpurgisches Lehen, hat Hall 1541 gekauft. Dort hatten die Haller Untertanen zu mahlen und zu sägen. Von den beiden Wirtshäusern in Westheim ist der Gasthof Rössle urkundlich 1489 belegt; sicher ist er älter. Er diente auch als Vorspannstation an der steil ansteigenden Straße. Die Fuhrleute durften nicht übernachten, andere Reisende nur eine Nacht bleiben. Um 1554 erhielt die Wirtschaft den Status einer hällischen Erbschenke. Nach Auseinandersetzungen um den Weinschank zwischen den beiden Ortsherren Hall und Württemberg sollten 1578 nur noch zwei ständige Schankstellen zugelassen sein, die hällische, das heutige Rössle, und die Murrhardter Badstube. Der Rössleswirt war 1596 unter 54 Steuerzahlern einer der reichsten Männer im Dorf. Die Wirtschaften hatten nicht immer einen guten Ruf. 1669 rügte der Haller Rat das Ärgernis erregende Fluchen, Balgen und Schreien sowie die ausschweifenden Tanzvergnügungen und drohte mit empfindlichen Strafen. 1642 wurde eine Hammerschmiede errichtet, der einzige industrielle Betrieb in der näheren Umgebung. Die Handwerksberufe in Westheim waren die in dieser Zeit überall ortsüblichen. Der Ort hatte auch Marktrecht. Die Pflichten, Steuern und Abgaben der Westheimer waren vielfältig. Der Lehenszins mit seinen verschiedenen Unterarten, praktisch alle Güter waren Lehen, bestand aus einem Gemisch von Geld und Naturalien. Der Leibzins, 1539 waren von 32 Grundbesitzern 30 Leibeigene, verlor im Laufe der Zeit an Bedeutung. Der Zehnt war an das Kloster Murrhardt zu entrichten. Die württembergischen Untertanen mussten die Oberhoheit der Reichsstadt Hall ebenfalls mit Steuern und Frondiensten anerkennen. |