Kurtze, Doch In Facto & Jure Wohlgegründete Deduction Welcher massen Nach Absterben Herrn Jacoben, des Letsteren Männlichen Namens und Stammens der Herren zu Hohen-Geroltzeck und Sultz, desselben verlassene sam[b]tliche Eigenthum[b]liche Gütere, in specie die ... Vogteyen und Dorffschafften, Seelbach mit Steinbach und Kubach, Schutterthal, und der halbe Stab Reichenbach, sam[b]t dem ... Hauß Neuen Dautenstein, ... dessen hinderlassener Eintzigen Tochter, und Erbin, der Hochgebohrnen Frauen Annae Mariae ... damahligen Grävin zu Solms, Erbs- und Eigenthum[b]sweiß angefallen, und nachgehends per Testamentum ipsius auf das Hoch-Fürstliche Hauß Baden-Durlach legitime zwar devolvirt, gleich anfangs aber, gedachter Frau Grävin ... in besagter Herrschafft gewaltthätig und wider-rechtlich entzogen, von dem Grävlichen Hauß Cronenburg etlich und Fünffzig Jahr also usurpirt und vorenthalten ... 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: 1 ungezähltes Blatt, 19, 46 Seiten 2°
Nebentitel: kurze iure Deduktion welchermassen letzteren Hohengeroldseck Sulz sämtliche eigentümliche vogteien dorfschaften schuttertal samt haus Güter hinterlassener einzigen hochgeborenen frau Gräfin eigentumsweise Haus devolviert Beilagen damalige herrschaft gewalttätig gräflichen fünfzig jahre usurpiert
Anmerkungen: Rückseite des Titelblattes unbedruckt
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Gedruckt im Jahr Christi 1698.
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1103688448 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1103688448
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