Ist das Reich berechtigt, nachdem in der von Belgien besetzten Zone des Rheinlands die Erhebung der Zölle in Gold vom 1. - 16. Januar 1920 durch den belgischen Höchstkommandierenden verhindert war, von den Zollschuldnern, die während dieser Zeit in dieser Zone die Zölle in Papierwährung entrichtet haben, nachträglich den Unterschied zwischen den gezahlten Beträgen und den Zollsätzen in Gold einzufordern ? [Begutachtung] Smend 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Autor/Urheber:
Umfang: [9] S.
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1140295365 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1140295365
Suche
Average (0 Votes)