Von dem Recht der geistlichen Fürsten in Deutschland ihre Klöster ohne domkapitularische Einwilligung, zu dem erforderlichen Unterhalt der Schulen verhältnismäßig anzuhalten [Verf.: Christoph Friedrich Cotta] 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Autor/Urheber:
Umfang: 56 S. 8o
Anmerkungen: In Fraktur. - Verf. ermittelt in Holzmann/Bohatta
FEI-Fingerprint ; nach dem Ex. des Bundesverwaltungsgericht Leipzig ; Quelle des Erscheinungsjahres: Bleistifteintragungen im Buch
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Frankfurt und Leipzig 1786.
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1161477543 [PPN]
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1161477543
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