Des Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Frantz Christoph, der Heil. Röm. Kirchen Priester Cardinalen, Bischoffen zu Speyer, Probsten der gefürsteten Probstey Weissenburg, wie auch des freyadelichen Ritterstifts Odenheim in Bruchsal, des Heil. Röm. Reichs Fürsten [et]c. [et]c. Wir zu Höchst-Dero nachgesetzter Fürstlichen Regierung verordnete Präsident, Canzler, Vice-Canzler, Canzley-Director, Geheime Hof- und Regierungs-Räthe, fügen hiemit zu wissen: Nachdeme ... in mildester Beherzigung des bey dem teutschen Münz-Weesen von mehreren Jahren her eingerissenen gemeinschädlichen Unstands nach dem Beyspiel mehrerer ... benachbarten Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs sich zu entschließen geruhet haben, den ... unterm 21ten Sept. 1753. mittelst einer besonderen Convention vestgesetzten Münz-Fuß ... auch in Höchst-dero Landen mit dem 1ten Tag des Monaths Junii dieses lauffenden Jahrs zum ohnfehlbaren Vollzug bringen zu lassen, ... Gegeben Bruchsal den 23. April 1765 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Umfang: [1] Bl
Nebentitel: Franz heiligen römischen Kirche Kardinal Bischof Probst Probstei freiadeligen Kanzler Vize-Kanzler Kanzlei-Direktor Regierungs-Räte hiermit nachdem bei deutschen Münz-Wesen Beispiel Kurfürsten Konvention festgesetzten Monats Juni laufenden unfehlbaren Verordnung Münzverschlechterung
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1186622113 [PPN]
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