Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Fugen hiemit zu wissen, daß Wir wegen des ab dem in hiesigen Unseren Chur-Pfältzischen Landen gewachsenen und hinaus führenden Blätter-Tabac zu erlegen seyenden gewöhnlichen Erlaubnus-Gelds, oder nun genandten Ausgangs-Gebühr, so dann wegen Durch- und Hinausführung so wohl des Chur-Pfältzischen als auch des frembden Blätter und fabricirten Tabacs, nachfolgende gnädigste Verordnung verfassen und in Druck bringen, ... Geben auff Unserm Jagd-Schloß zu Schwetzingen den 27. Augusti 1739 Carl Philipp Churfürst. Vt. Hallberg. ...
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
Beteiligte: | |
Umfang: | [1] Bl |
Nebentitel: | Karl Pfalz-Graf bei heiligen Erz-Schatz-Meister Kurfürst fügen hiermit kur-pfälzischen Blätter-Tabak Blätter-Tabaks seienden Erlaubnis-Gelds genannten fremden fabrizierten Tabaks auf |
Anmerkungen: | Verordnung über den Verkauf von Tabak |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1348100834 [PPN] |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1348100834 |