Bey ohnmittelbarer General Landes Ober-Policey Commißion hat man mißfällig vernommen, daß die Maurer und Zimmer- dann andere in Taglohn, oder auf der Stöhr arbeitende Handwerksleute, und Taglöhnere bey dermalig-wohlfeilen, noch immerfort auf dem in vorgeweßt-theuren Zeiten erhöhten Arbeits- und Taglohn bestehen ... [Decretum Neuburg den 10. Hornung 1780.] [Freyherr von Oberndorff]
Erscheinungsform: | einbändiges Werk |
Beteiligte: | |
Körperschaft: | Pfalz-Neuburg |
Umfang: | [1] Bl 2o |
Nebentitel: | bei unmittelbarer Generallandesoberpolizeikommission oberpolizei kommission zimmerer Taglöhner bei dermalig wohlfeilen vorgewesenen teuren arbeitslohn |
Anmerkungen: | Verordnung gegen Mißbräuche von Maurern und Zimmerleuten |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | 1349336793 [PPN] |
Weiter im Partnersystem: | https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1349336793 |