Kaiser Karl beurkundet, dass die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg die sechs Vesten: Neuenbürg Burg und Stadt, Beilstein Burg und Stadt, Bottwar und Lichtenberg, die ihr freies Eigen gewesen, mit allem Zubehör von ihm als einem Könige von Böhmen und der Krone desselben Königreiches zu rechtem Mannlehen genommen haben, mit näherer Angabe der Pflichten der Grafen namentlich, dass sie jedem Könige von neuem huldigen, dass die sechs Vesten dem Könige zu jeder Notdurft offen stehen, dass dieser Leute dahin zu senden das Recht haben, dass die Grafen dem Könige auf Verlangen jährlich mit 50 Mann mit Helmen dienen sollen, immer das Reich ausgenommen, wogegen sie den Schutz des Königs von Böhmen gemessen sollen.
Kaiser Karl beurkundet, dass die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg die sechs Vesten: Neuenbürg Burg und Stadt, Beilstein Burg und Stadt, Bottwar und Lichtenberg, die ihr freies Eigen gewesen, mit allem Zubehör von ihm als einem Könige von Böhmen und der Krone desselben Königreiches zu rechtem Mannlehen genommen haben, mit näherer Angabe der Pflichten der Grafen namentlich, dass sie jedem Könige von neuem huldigen, dass die sechs Vesten dem Könige zu jeder Notdurft offen stehen, dass dieser Leute dahin zu senden das Recht haben, dass die Grafen dem Könige auf Verlangen jährlich mit 50 Mann mit Helmen dienen sollen, immer das Reich ausgenommen, wogegen sie den Schutz des Königs von Böhmen gemessen sollen., Bild 1 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Kaiser Karl beurkundet, dass die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg die sechs Vesten: Neuenbürg Burg und Stadt, Beilstein Burg und Stadt, Bottwar und Lichtenberg, die ihr freies Eigen gewesen, mit allem Zubehör von ihm als einem Könige von Böhmen und der Krone desselben Königreiches zu rechtem Mannlehen genommen haben, mit näherer Angabe der Pflichten der Grafen namentlich, dass sie jedem Könige von neuem huldigen, dass die sechs Vesten dem Könige zu jeder Notdurft offen stehen, dass dieser Leute dahin zu senden das Recht haben, dass die Grafen dem Könige auf Verlangen jährlich mit 50 Mann mit Helmen dienen sollen, immer das Reich ausgenommen, wogegen sie den Schutz des Königs von Böhmen gemessen sollen., Bild 2 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
Kaiser Karl beurkundet, dass die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. von Württemberg die sechs Vesten: Neuenbürg Burg und Stadt, Beilstein Burg und Stadt, Bottwar und Lichtenberg, die ihr freies Eigen gewesen, mit allem Zubehör von ihm als einem Könige von Böhmen und der Krone desselben Königreiches zu rechtem Mannlehen genommen haben, mit näherer Angabe der Pflichten der Grafen namentlich, dass sie jedem Könige von neuem huldigen, dass die sechs Vesten dem Könige zu jeder Notdurft offen stehen, dass dieser Leute dahin zu senden das Recht haben, dass die Grafen dem Könige auf Verlangen jährlich mit 50 Mann mit Helmen dienen sollen, immer das Reich ausgenommen, wogegen sie den Schutz des Königs von Böhmen gemessen sollen., Bild 3 [Quelle: Hauptstaatsarchiv Stuttgart]
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Beteiligte: | - Karl IV., Kaiser [Aussteller]
Eberhard II. Graf von Württemberg; Ulrich IV. Graf von Württemberg [Empfänger] |
Erstellt (Anfang): | 1361 [3. Dezember 1361] |
Umfang: | Anzahl der Digitalisate: 4 |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Selekte Urkundenselekte Kaiserselekt / 813-1437 Urkunden Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | H 51 U 662 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1263153 |
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung Regesten: RI VIII n. 7062 |
Ortsbezüge: | - Beilstein HN
- Großbottwar LB
- Lichtenberg : Oberstenfeld LB; Burg
- Neuenbürg PF; Burg
- Nürnberg N
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Personenbezüge: | |
Sonstiges: | Ausstellungsort: Nürnberg Siegelbeschreibung: 1) Siegel stark beschädigt; 2) Siegel fehlt |