Testament des Grafen Georg, worin er den Herzog Christoph und dessen Descendenz zu Erben einsetzt. Dabei eine letztwillige Disposition desselben d.d. 4. April 1557, worin er für den Fall, daß er Kinder aus seiner Ehe hinterließe, das Testament für ungültig erklärt, auf einige Seiten des Testaments hineingeschrieben. Testamentarische Bestimmungen mit Bezug zu Mobilien aus seinem Nachlass im Haupttext von 1555: - 6. Die Gemahlin seines Vetters Herzog Christoph, Herzogin Anna Maria, soll das goldene Duplet erben, das der König von Frankreich ihm geschenkt hat. - 7. Sein Vetter Eberhard soll die goldene Kette erben, die "gemacht (...) ist uff die art wie mülstein". - 8. Seine Muhme Fräulein Hedwig? ("Helwick") soll die gewundene Kette erben, die ihm "ein mal oder sechs umb den hals gangen". - 9. Seine Gemahlin Fräulein Barbara, geborene Landgräfin von Hessen, soll alle seine Kleinodien, Ketten, Ringe und Silbergeschirr erben. 

Beteiligte:
  • Graf Georg von Württemberg-Mömpelgard [Siegler]
Erstellt (Anfang): 1555  [Vom 28. Febr., solennisirt den 8. März 1555]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Württembergisches Hausarchiv / 12. Jh. - 1928
Bestände über einzelne Personen
Herzog Ulrich bis Herzogin Elisabeth Maria / Ca. 1500-ca. 1740
Graf Georg (1498-1558) / 1513-1567
Testament
Archivalieneinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: G 44 U 36 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1293432

Überlieferung/Ausgaben: Überlieferungsart: Ausfertigung
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