Testament des Grafen Georg, worin er den Herzog Christoph und dessen Descendenz zu Erben einsetzt. Dabei eine letztwillige Disposition desselben d.d. 4. April 1557, worin er für den Fall, daß er Kinder aus seiner Ehe hinterließe, das Testament für ungültig erklärt, auf einige Seiten des Testaments hineingeschrieben. Testamentarische Bestimmungen mit Bezug zu Mobilien aus seinem Nachlass im Haupttext von 1555: - 6. Die Gemahlin seines Vetters Herzog Christoph, Herzogin Anna Maria, soll das goldene Duplet erben, das der König von Frankreich ihm geschenkt hat. - 7. Sein Vetter Eberhard soll die goldene Kette erben, die "gemacht (...) ist uff die art wie mülstein". - 8. Seine Muhme Fräulein Hedwig? ("Helwick") soll die gewundene Kette erben, die ihm "ein mal oder sechs umb den hals gangen". - 9. Seine Gemahlin Fräulein Barbara, geborene Landgräfin von Hessen, soll alle seine Kleinodien, Ketten, Ringe und Silbergeschirr erben.
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Erstellt (Anfang): | 1555 [Vom 28. Febr., solennisirt den 8. März 1555] |
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart Württembergisches Hausarchiv / 12. Jh. - 1928 Bestände über einzelne Personen Herzog Ulrich bis Herzogin Elisabeth Maria / Ca. 1500-ca. 1740 Graf Georg (1498-1558) / 1513-1567 Testament Archivalieneinheit |
Identifikatoren/Sonstige Nummern: | G 44 U 36 [Bestellsignatur] |
Weiter im Partnersystem: | https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1293432 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Überlieferungsart: Ausfertigung |
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Weitere Angaben
Personenbezüge: |
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Schlagwörter: | Württembergische Kunstkammer; Edles Metall, Württembergische Kunstkammer; Geschirr, Württembergische Kunstkammer; Schmuck, Accessoires, Bekleidung |
Sonstiges: | Siegelbeschreibung: ein Siegel aufgedrückt |