Tübingen 

Kurzbeschreibung: Enthält: 19-21) Auf eine besondere Aufforderung von Statthalter, Regenten und Räten erbieten sich die von Tübingen, dass sie ganz und gar Leib, Ehre und Gut daran setzen und bei der württembergischen Regierung verharren, auch, wenn sie durch Gewalt gezwungen würden, die aufrührerischen Bauern einzulassen, nichts ohne Rat und Wissen der Herrschaft unternehmen wollen, wogegen sie in solchen Fällen vom Schloss aus unbeschädigt zu bleiben verhoffen, so wie sie auch gegen das Schloss und dessen Einwohner nichts vornehmen werden. Auf die Antwort der Regierung, dass sie dieses Erbieten der Tübinger mit besonderem Wohlgefallen aufgenommen und sie sofern von ihnen ohne Rat, Wissen und Willen der Regierung mit den Bauern nichts verhandelt würden, sich darauf verlassen sollen, dass der Stadt und Seiten des Schlosses kein Schaden zugefügt werden solle, wird von den Tübingern eine weitere Vorstellung eingegeben, dass sie sich bei dem in der Antwort der Regierung enthaltenen Beisatz, ohne Wissen und Willen nicht beruhigen könnten, da es leicht möglich wäre, dass sie gegen den Willen der Regierung sich in etwas einzulassen gedrungen werden könnten und als dann Beschädigung vom Schloss zu besorgen hätten. Wenn aber die Regierung auf dem Wörtchen "Willen" beharren wollte, sollen auch sie in der Stadt sich es gefallen lassen, sofern diejenigen, die sie sich von der Regierung und Landschaft zu einer gefährlichen Verhandlung erfordern würden, vom Schloss herab zu öffnen in die Stadt kommen und mit ihnen in der Stadt gemeinschaftlich Handeln würden, 26. und 27. April 1525 22-23) Korrespondenz des Tübinger Magistrats mit Matern Feuerbacher und Hans Wunderer, worin sich der Magistrat anerbietet, zum Besten der Landschaft und zur Befriedigung ihrer Wünsche alles beizutragen, 4. und 5. Mai 1526 24-25) Ein Fürschreiben der Regierung an Jörg Truchsess, der der Stadt Tübingen eine Brandschatzung auferlegt, weil sich wider Willen des Magistrats verschiedene Bürger zu den Bauern begeben und mit ihnen gemeinsame Sache gemacht hätten, 15. Mai 1525 26) Artikel, wie sich die Besatzung in der Stadt Tübingen und die Bürgerschaft gegeneinander betragen sollen, s.d.
Erstellt (Anfang): 1525  [Ab April 1525]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
1. Österreichische Regierung in Württemberg
1.1. Österreichische Regierung in Württemberg
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