8) Bürgermeister und Rat in Zürich sprechen sich gegenüber dem Statthalter und Regenten in Stuttgart nochmals aus: Matern Feuerbacher sei durch das Gerichtsurteil freigesprochen worden. An das Reichskammergericht wurde zwar appelliert, die Appellation aber nicht fortgesetzt. Es wäre also bei dem Urteil zu belassen. Die Regierung möchte Feuerbacher daher entweder frei und ohne Entgelt nach Hause kommen lassen oder ihn mit den Seinigen freien Abzug gestatten und Feuerbacher, wenn jemand an ihn ein Recht zu suchen glaubt, bei ihnen zu belangen, 15. Dezember 1528 

Erstellt (Anfang):  [1527-1532]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Selekte
Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
1. Österreichische Regierung in Württemberg
1.1. Österreichische Regierung in Württemberg
Matern Feuerbachers Bemühungen um Aufhebung des württembergischen Landesverweises nach seinem Freispruch durch das Hofgericht Rottweil; Entschädigungsklagen von Helfenstein, Abt von Bebenhausen wegen der Plünderung des Bebenhäuser Hofes in Stuttgart und Tübinger Hans Spengler wegen der Zerstörung der Neckarburg bei Neckartenzlingen / 1527-1532
Archivalienuntereinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 18, 8 [Bestellsignatur]
Weiter im Partnersystem: https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-2524121

Ortsbezüge:
  • Zürich [CH]
Personenbezüge:
Suche
Average (0 Votes)