9) Statthalter und Räte weisen darauf hin, dass die Appellation nicht vor dem Reichskammgericht, sondern vielmehr an den Kaiser gerichtet wurde. Bei dessen Landesabwesenheit kann es lang dauern, bis eine Antwort ergeht. Sie wiederholen abermals, man hofft, dass sich die Zürcher bei den angeführten Gründen dem Matern Feuerbacher nicht mehr annehmen. Die Güter und dessen Vermögen wären nicht von ihnen, sondern durch die Schwäbischen Bundesräte konfisziert worden. Ehefrau und Kinder wollen nicht daran gehindert werden, zu Feuerbacher zu ziehen, 22. Dezember 1525 

Erstellt (Anfang):  [1527-1532]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
1. Österreichische Regierung in Württemberg
1.1. Österreichische Regierung in Württemberg
Matern Feuerbachers Bemühungen um Aufhebung des württembergischen Landesverweises nach seinem Freispruch durch das Hofgericht Rottweil; Entschädigungsklagen von Helfenstein, Abt von Bebenhausen wegen der Plünderung des Bebenhäuser Hofes in Stuttgart und Tübinger Hans Spengler wegen der Zerstörung der Neckarburg bei Neckartenzlingen / 1527-1532
Archivalienuntereinheit
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 18, 9 [Bestellsignatur]
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  • Zürich [CH]
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