Judinta von Durlach übermacht dem Kloster Herrenalb einen Garten in genannter Stadt mit der Bestimmung, dass daraus nach ihrem Tode eine gewisse jährliche Gilte zur Jahrestagsfeier für das Seelenheil ihres verstorbenen Gemahls Gerold gereicht werde, und behält die Sorge für diese Feier während ihrer Lebenszeit sich selbst vor.
Erstellt (Anfang): | 1244 [1244.] |
---|---|
Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band IV., Nr. 1016, Seite 66-67 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=1513 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: A 489 K U 218 Editionen: ZGO, Bd. 1, S. 122 (Auszug). |
---|
Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
|
---|---|
Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |