Graf Burkhard von Hohenberg erlaubt mit Gemahlin und Kindern seinen Dienstleuten, Pfaffen und andern Leuten, Weibern und Männern, sich selbst oder ihre Güter, fahrende oder liegende, an das Kloster Bebenhausen hinzugeben. 

Erstellt (Anfang): 1190  [Ohne Zeitangabe (um 1190).]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IV., Nr. N74, Seite 378-379
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=701

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 474 U 44

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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