Papst Alexander IV. gestattet den Augustiner Eremiten, sämtlichen zu freier Verfügung stehenden Besitz, welcher den Freien, die sich in die Klöster des Ordens begeben und allda das Gelübde ablegen, sonst zugefallen wäre, Lehen ausgenommen, einzufordern, anzunehmen und für sich zu behalten. 

Erstellt (Anfang): 1259  [1259. Juni 3.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band V., Nr. 1539, Seite 305
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=2231

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: StA Ludwigsburg
Signatur oder Titel des Originals: B 175 Bü 1

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Anagni
Beschreibstoff: Papier
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