Der Prior B. des Hl. Grabes in Speyer erlässt als Stellvertreter des Propsts von St. Wido daselbst in einer Streitsache zwischen dem Kloster Steinheim und der Gemeinde Rietenau ein Kontumazialerkenntniss gegen die letztere und beauftragt den Kämmerer in Murr, das erstere in den Besitz des Beanspruchten zu setzen.
Erstellt (Anfang): | 1264 [1264. August 19.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. 1757, Seite 154 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=2493 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: HStA Stuttgart Signatur oder Titel des Originals: H 14 Nr. 237, S. 115b |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |