Die Richter des Mainzer Stuhles bestätigen auf Bitte des Hl. Geist Spitals zu Wimpfen die gegen den Kleriker Berthold von Hall und die Schenken Walther und Konrad von Limpurg wegen Verletzung der Rechte des Spitals in Bezug auf die Kirche zu Flein von verschiedenen Richtern ausgesprochenen Verurteilungs-, Exkommunikations- und Interdiktserkenntnisse und halten den Dekan zur Hl. Dreifaltigkeit in Speyer zu ihrer Beobachtung an.
Erstellt (Anfang): | 1263 [1263. März 10.] |
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Objekttyp: | Urkunden |
Quelle/Sammlung: | WUB Band VI., Nr. 1703, Seite 102-103 |
Weiter im Partnersystem: | http://www.wubonline.de/?wub=2430 |
Überlieferung und Publikationen
Überlieferung/Ausgaben: | Lagerort: StA Augsburg Signatur oder Titel des Originals: Wimpfen Hl.-Geist-Spital Urkunde 5 |
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Weitere Angaben
Ortsbezüge: |
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Sonstiges: | Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe |