Otte an dem Stege, Bürger zu Ulm, stiftet um seines Seelenheils willen unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutznießung für sich und seine Frau Hedwig an das Deutsche Haus daselbst Geld- und Hühnergülten im Wert von 10 Pfund 2 Schilling aus verschiedenen Hofstätten allda zum Zweck eines Seelgerätes. 

Erstellt (Anfang): 1274  [1274. Februar 4.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VII., Nr. 2389, Seite 276-277
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=3203

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: H 14 Nr. 65, fol. 75b
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