Die Brüder Konrad und Ulrich Trescher bestätigen die Erwerbung des Vogtrechts und der sonstigen Rechte ihrer Familie auf Gütern des Klosters Herrenalb in der Nußbaumer Markung durch dieses Kloster und bestimmen die Rechte desselben und seiner beiden Hofmeier. 

Erstellt (Anfang): 1284  [1284. Juni.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band VIII., Nr. 3347, Seite 458-459
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA München
Editionen: ZGO. 2, S. 229.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
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