Rabeno Goler von Ravensburg schenkt mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth und seiner Kinder dem Kloster Rechentshofen (Rechinhoven) um seines Seelenheiles willen ein halbes Fuder Wein Gült vom Zehnten in Güglingen (Grugelingen), nach dem Maß dieses Orts (ville) im Herbst zu fassen, mit der Bestimmung, dass der Wein jährlich während der vierzigtägigen Fasten dem Konvent zu trinken gegeben werde. Wird dies versäumt, so hat jedesmal das Kloster den Erben des Stifters das halbe Fuder zurückzuerstatten. Den Söhnen des Stifters wird vorbehalten, die Gült dem Kloster auf andere bestimmte Einkünfte anzuweisen. Siegler: Der Aussteller, die Äbtissin von Rechentshofen und Ritter Engelhard von Neipperg. Actum anno domini MCCLXXX nono. 

Erstellt (Anfang): 1289  [1289. Ohne Tagesangabe.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3807, Seite 247-248
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=4728

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: A 515 U 14
Editionen: ZGO, Bd. 4, S. 351.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ohne Ortsangabe
Beschreibstoff: Pergament
Suche
Average (0 Votes)