Bischof Rudolf von Konstanz inkorporiert dem Kloster Baindt, das wegen zu großer Zahl seiner Insassen in Not geraten ist, mit Zustimmung seines Kapitels die dortige Pfarrkirche, deren Patronatrecht dem Kloster zusteht, unter Vorbehalt der bischöflichen Rechte und unter der Bedingung, dass von den Einkünften der Kirche eine ausreichende Pfründe für einen Priester abgesondert wird, der die Seelsorge auszuüben hat und nur wegen grober Vergehen und nur durch den Bischof oder seinen Stellvertreter (substitutum) abgesetzt werden kann. Siegler: Bischof und Kapitel (C. prepositus, R. decanus, H. thesaurarius, Burch. scolasticus). Datum et actum Constantie, anno domini MCCLXXX octavo, XII. kalendas Junii, indictione prima. 

Erstellt (Anfang): 1288  [1288. Mai 21.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3748, Seite 209-210
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Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 369 U 39
Regesten: Regesten Bischöfe Konstanz, Nr. 2689.

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Konstanz
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