Der Streit der Grafen Konrads des Älteren und Konrads des Jüngeren von Kirchberg wegen eines Gutes zu Balzheim wird freundschaftlich beigelegt. Konrad der Ältere verzichtet auf das Gut; dafür gibt ihm Konrad der Jüngere das Gut zu Freudenegg und den Kirchensatz zu Wullenstetten (Wulensteten) und eine Mark Gült nach Herrengült zu Berg als Leibgeding auf Lebenszeit, das er nicht veräußern soll, er bekäme denn leibliche Erben. Stirbt Konrad der Jüngere ohne Kinder, so erhält Konrad der Ältere seinen Teil der Burg Kirchberg mit der Kastvogtei zu Wiblingen. Wird das Gut zu Balzheim irgendwie angesprochen, so soll Konrad der Ältere mit Konrad dem Jüngeren faren an alle die stett, da man es anspricht und sol es im helfen versprechen nach recht. Wird das Gut dem Grafen abgesprochen, so soll Konrad der Ältere die ihm dafür übergebenen Güter wieder zurückerstatten. Siegler: Die beiden Grafen. Testes: herr Albrecht von Tüssen, graf Hartmann von Brandenburg, graf Otto von dem Newen Haus. Datum da zUlme, an sant Martins abend 1289. 

Erstellt (Anfang): 1289  [1289. November 10.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band IX., Nr. 3899, Seite 309
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=4832

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: J 1 Nr. 48 g, S. 97

Ortsbezüge:
Sonstiges: Ausstellungsort: Ulm
Suche
Average (0 Votes)