Werntz der Jüngere von Erolzheim, Sohn des Marquart von Erolzheim, schließt mit Prior, Propst und Konvent von Ochsenhausen, die vor ihm die Vogtei zu Benstenrot und Erolzheim gekauft und ihn darüber auf Lebenszeit zum Vogt bestellt haben, einen Vertrag, dass er jährlich nicht mehr als 2 Malter Hafer Memminger Maß beanspruchen soll. Laut Vogtrecht stehen ihm aus dem Haus zu Erolzheim, das einem Leutpriester gehört, 1 Huhn zu, ebenso aus dem Gütlein zu Kirchberg, das Rentz Wislin bebaut. Von allen Bußen für schwere Vergehen sollen dem Kloster 1/3, ihm aber 2/3 zufallen. 

Beteiligte:
  • Werntz; von Erolzheim, der Jüngere [Aussteller]
Erstellt (Anfang): 1300  [Um 1300.]
Objekttyp: Urkunden
Quelle/Sammlung: WUB Band XII., Nr. 6127
Weiter im Partnersystem: http://www.wubonline.de/?wub=6437

Überlieferung/Ausgaben: Lagerort: HStA Stuttgart
Signatur oder Titel des Originals: B 486 U 10

Ortsbezüge:
Sonstiges: Beschreibstoff: Pergament
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