Verknüpfte Orte zu Die Äbtissin Mechthilde von Buchau beurkundet, dass ihr Ministeriale Steinmar von Strahleck einen Hof und das Patronatrecht zu Siessen, einen Hof zu Celle und die Riedmühle, welche früher seinem Bruder Friederich, nunmehr aber ihm kraft Erbrechts zustanden, der Priorin und dem Konvent der Schwestern zu Saulgau überlassen habe, und verzichtet, gegen die Anerkennung der buchauischen Lehensherrlichkeit über einen Hof zu Hausen durch die beiden von Strahlegg, auf alle Ansprüche an die genannte Mühle.

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