Verknüpfte Orte zu Gottfried von Hohenlohe macht sich als Bürge dafür haftbar, dass sein Bruderssohn Gebhard zu dem Verkauf der Burg Mergentheim und aller seiner Güter seitens des Dienstmanns Hildebrand von Seinsheim (Sauwensheim) an das Deutsche Haus zu Mergentheim seine Zustimmung gebe, und verspricht andern Falls sogleich nach der Freilassung (post liberationem) des Gebhard auf Mahnung der genannten Brüder bis zur Erledigung der Angelegenheit sich auf seine Kosten zum Einlager in Mergentheim einfinden zu wollen. Siegler: Der Aussteller. Datum et actum Brunecke, anno domini MCCLXIX., VIII. idus Maii.

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