Verknüpfte Orte zu Dekan C. von Reichenau, Lutold von Gerlikon und Kirchrektor Wilhelm von Singen entscheiden (arbitri quamvis inviti) den Streit zwischen Abt Albert von Reichenau und Konrad dem Maier von Trossingen wegen der 40 Malter von den Einkünften des Klosters Reichenau in Trossingen, auf die der Maier schon viele Jahre her Beschlag gelegt hat. Sie bestimmen, dass der Maier das Pfand freilassen, der Abt aber ihm dafür 20 Mark in der Weise ersetzen soll, dass jener 5 Jahre lang je 40 Malter Weizen im Schätzungswert von 4 Mark aus den Einkünften des Klosters in Deißlingen (Tiuselingen) erhält. Siegler: Die Aussteller. Datum et actum in castro Sandegge, anno domini MCCLXXXII., VIII. kalendas Januarii, indictione X.

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