Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslose - Keine Erfindung von Herrn Hartz

Maßnahme der produktiven Erwerbslosenunterstützung
Zur besseren Erschließung des Waldes wurden neue Wege geplant, um 1932 – Quelle LABW (StAWt-K G 20 K 731)

Arbeitslosigkeit wird in erster Linie durch Vermittlung von Arbeit verhütet und beendigt – so lapidar formuliert es § 131 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927. Zahlreiche Regelungen über Erwerbslosenfürsorge, öffentliche Notstandsarbeiten und Krisenfürsorge waren zuvor schon erlassen worden. Alle mit dem Ziel, den Lebensunterhalt der infolge des Ersten Weltkrieges und der Wirtschaftskrise arbeitslos gewordenen Menschen zu sichern. Sichtbare Spuren –in den Akten und in der Umwelt – haben Maßnahmen hinterlassen, die Erwerbslose zumindest kurzzeitig in Lohn und Brot bringen sollten. Schon 1920 wurde vom Deutschen Reich die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Darlehen und Zuschüssen unterstützt. Die für die Erwerbslosenfürsorge zuständigen Gemeinden legten dafür gemeinnützige Projekte auf.

Besonders finanziell schwächer gestellte Kommunen waren auf die Ko-Finanzierung durch Reichs- und Landesmittel angewiesen. Nur so konnten Kultur- und Baumaßnahmen überhaupt in Angriff genommen werden. Als Beispiel sei das nordbadische Freudenberg herausgegriffen. Die Kommune hatte damals ca. 1375 Einwohner, war stark von der im Niedergang begriffenen Sandsteinindustrie abhängig und lag eingezwängt zwischen dem Main und steil aufragenden bewaldeten Hängen. Im Zeitraum 1918 bis 1933 lassen sich mindestens 15 beantragte Notstandsarbeiten bzw. Maßnahmen der sogenannten produktiven Erwerbslosenunterstützung nachweisen. Deren Förderquote lag zwischen 15 und 78 Prozent der Kosten. Vor allem Infrastrukturmaßnahmen wurden ausgeführt. Damit sollten Verkehrsverbindungen zu umliegenden Orten verbessert, Baugebiete erschlossen und die Bewirtschaftung des Gemeinde- und Privatwaldes erleichtert werden. Auch die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der touristischen Attraktivität hatte man schon im Blick.

Aus den Förderanträgen und Schlussabrechnungen geht der Umfang der dadurch beschäftigten Personen hervor.Dies reichte von drei Arbeitslosen beim Bau von Gehwegen entlang der vielbefahrenen Landstraße bis hin zu durchschnittlich 40 Unterstützungsempfängern bei der Umgestaltung der Lagerplätze für die Steinbruchbetriebe. Deren Erhöhung war wegen des Staustufenbaus am Main und der damit verbundenen Anhebung der Wasserlinie notwendig geworden. Auch bei der Anlage eines Volksbades sollten bis zu 35 Arbeitslose beschäftigt werden. Die Zuschüsse wurden auf Basis der durch die Arbeitsmaßnahme eingesparten Unterstützungsgelder berechnet. Bei einer Projektdauer von zwei bis sechs Monaten wurde daher immer auch die Anzahl der Erwerbslosentagewerke (zwischen 120 und 4800) angegeben. Für schwere Handarbeit wurden meist Männer beschäftigt, die Haupternährer der Familie. Nur bei der Anlage einer Saatschule wurden auch Frauen eingesetzt.

Bei manchen Maßnahmen ist der kreative Umgang mit den Fördertöpfen der Arbeitsverwaltung zu erkennen. Weil wir die Erwerbslosen mit dringenden Arbeiten in der Gemeinde beschäftigten wurde um Fristverlängerung für ein Projekt nachgefragt. Mit Rücksicht auf den Stand der Arbeitslosigkeit wurde vom Arbeitsamt auch einmal eine bereits anerkannte Maßnahme wieder zurückgenommen:es gab zu wenig Arbeitslose.

Claudia Wieland

Quelle: Archivnachrichten 46 (2013), S.22-23.
 

Suche