Bildungswesen - Hauswirtschaftsunterricht in Sigmaringen

Florian Brückner, Universität Stuttgart

Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung von Handarbeits- und Industrielehrerinnen an Haushaltungs- und Hauswirtschaftlichen Berufsschulen, 9.2.1927 (Quelle: Landesarchiv BW, StAS Ho 199 T 5 Nr. 1785, Bild 513)
Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung von Handarbeits-  und  Industrielehrerinnen an Haushaltungs- und Hauswirtschaftlichen Berufsschulen, 9.2.1927 (Quelle: Landesarchiv BW, StAS  Ho 199 T 5 Nr. 1785, Bild 513)

Verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges stieg im gesamten Deutschen Reich die Nachfrage nach Lehrerinnen für Mädchenschulen in den ländlichen Gebieten. In diesen hatten sich im Sozial- und Gartenbereich, hier in den Baum- und Hausgärten sowie den Kraut- und Hanfgärten, neue Berufsfelder für Frauen entwickelt. Erstmals nahmen die Landwirtschaftskammern 1920 auch Frauen als Referentinnen auf. Im thüringischen Reifenstein wurde mit Käthe Delius die erste Frau Ministerialreferentin im Landwirtschaftsministerium. Dort setzte sie sich tatkräftig für den Ausbau des hauswirtschaftlichen Schulwesens für Mädchen ein. Im Angestelltenbereich erhöhte sich die Anzahl arbeitender Frauen im Zeitraum von 1907 bis 1925 im gesamten Reich von ca. 500.000 auf knapp 1,5 Millionen. Jede dritte verheiratete Frau übte einen Beruf aus. Verhältnismäßig stark waren Frauen in industriellen Bereichen vertreten. Insbesondere während der Kriegsjahre hatten Frauen die Arbeitsplätze der in den Militärdienst eingetretenen Männer übernommen. In nur wenigen Ausnahmefällen gelang Frauen jedoch eine akademische oder gar politische Karriere. Solche Ausnahmen entstammten in Hohenzollern auch nach 1918 weiterhin jener Honoratiorenschicht, deren Angehörige es sich finanziell leisten konnten, der Frau ein sozialintegratives Engagement außerhalb des traditionellen Umfeldes des heimischen Haushaltes zu erlauben. Hierzu zählten beispielsweise Gattinnen von Regierungsbeamten und städtischen Honoratioren wie Aloysia von Quadt-Wykradt-Isny (1869-1952), die Gattin des von 1899 bis 1919 in Sigmaringen amtierenden Regierungspräsidenten Franz Graf von Brühl, oder Marie Hülsemann, die Gattin des Geheimen Hofkammerrates in Sigmaringen, Wilhelm Hülsemann. Beide engagierten sich im Vaterländischen Frauenverein.

Prinzipiell setzten sich in der Weimarer Republik so das traditionelle Rollenmodell und die Arbeitsteilung des männlichen Erwerbstätigen und der weiblichen Hausfrau fort. Ehen mit zwei Verdienern traf in einer Zeit starker Arbeitslosigkeit nicht selten die Kritik der Zeitgenossen. Wenngleich sich Frauen in den 1920er Jahren nicht die vollständige Emanzipation zu erkämpfen vermochten, so eröffneten sich ihnen mit dem Frauenwahlrecht, mit der Möglichkeit durch Gelderwerb ein wenig Unabhängigkeit zu erreichen und neuen Konsummöglichkeiten doch wichtige Freiräume. Auf diese Weise stellte die Zeit der Weimarer Republik wichtige Weichen für die Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland. Der Ausbau von Schulen und die Erweiterung des Bildungs- und Ausbildungsprogrammes für Mädchen schufen hier wichtige Grundlagen.

Quelle

Die Impulse zur Erweiterung des Bildungsprogramms und zur Gewinnung weiblichen Fachpersonals in Hohenzollern gingen wesentlich vom preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aus. Am 9. Februar 1927 wandte sich das Ministerium an den Regierungspräsidenten in Sigmaringen. Das Ministerium bezog sich auf die starke Nachfrage nach Lehrerinnen in sogenannten technischen Berufen. Damit waren keineswegs technisch-naturwissenschaftliche Berufe etwa im Architektur- oder Ingenieursbereich gemeint. Bis in die 1920er Jahre hinein handelte es sich hierbei um die gängigen Bezeichnungen für Näharbeiten, Hauswirtschaft und Turnen, in denen junge Frauen in erster Linie hauswirtschaftlich ausgebildet wurden, diese Bereiche jedoch auch als Lehrerinnen an Schulen unterrichteten. Da der Andrang von Mädchen und jungen Frauen in solche Ausbildungsstätten in Sigmaringen sowie in anderen preußischen Provinzen offenkundig hoch war, dekretierte das Ministerium, dass die Zulassungsbedingungen insbesondere das Alter betreffend für die in Sigmaringen stattfindenden Ausbildungen gelockert werden sollten. Zunächst sollten ältere Bewerberinnen bevorzugt werden. Eine Untergrenze setzte das Ministerium bei 16-jährigen Bewerberinnen: Denn zum einen sei für die Lehrerinnenausbildung „eine gewisse Reife“ notwendig, um anschließend den richtigen Umgang mit den Schülerinnen zu gewährleisten; zum anderen habe sich die „Zulassung 16-jähriger Schülerinnen“ bisher „nicht als zweckmäßig erwiesen“. Das Ministerium erließ daher folgende Bestimmungen: 1. Bewerberinnen, die mehrere technische Prüfungen hintereinander ablegen wollten, durften zur ersten Prüfung frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres zugelassen werden. 2. waren die zuständigen Provinzialschulkollegien dazu ermächtigt, in besonderen Fällen einen Altersnachlass bis zu drei Monaten, in wenigen Ausnahmen von bis zu sechs Monaten zu gewähren. Dem Eintritt in den Schuldienst setzte das Ministerium ein Mindestalter von 19 Jahren voraus.

Diese Bemühungen, Mädchen und jungen Frauen in Sigmaringen Ausbildungschancen einzuräumen, beschränkten sich jedoch keineswegs auf diese sogenannten technischen Berufe. Am 21. März 1927 ersuchte der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zudem die Regierung in Sigmaringen, Lehrerinnen von Landschulen die Teilnahme an hauswirtschaftlichen Lehrgängen zu ermöglichen. Auch hier sollte Lehrerinnen mit wissenschaftlicher Lehrbefähigung und Kandidatinnen für eine Schulamtsbewerbung die Möglichkeit eröffnet werden, „noch in einem technischen Fach eine Lehrbefähigung“ zu erwerben. Dies sei im besonderen „Interesse des städtischen Schulwesens“, das besonders von der Weiterbildung ihres weiblichen Fachpersonals profitierte. Der Minister hielt daher die Regierung sowie die ihr angegliederten städtischen Schulverwaltungen dazu an, nach Möglichkeit weitere Lehrgangsangebote zu etablieren, „in denen Lehrerinnen und Schulamtsbewerberinnen mit wissenschaftlicher Lehrbefähigung sich die Befähigung als Lehrerin für Hauswirtschaftskunde erwerben können“. Diese Bemühungen zeigen, wie die Einrichtung sogenannter Maidenlehrgänge die Ausbildungsmöglichkeiten von Frauen in Sigmaringen verbesserten und ihnen so die Möglichkeit eröffnete, im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Gerade die für Hohenzollern so wichtigen Sektoren der Textilindustrie und der Landwirtschaft dürften von der Zunahme an Frauenarbeit profitiert haben. Womöglich war diese Entwicklung zudem ein ausschlaggebender Faktor für die trotz der Kriegsjahre und der nicht minder krisenträchtigen Nachkriegsjahre vergleichsweise positive wirtschaftliche Entwicklung in Hohenzollern.

GND-Verknüpfung: Bildungswesen [4006681-2]

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