Politisches Leben in den Hohenzollernschen Landen

 

Florian Brückner, Universität Stuttgart

Versammlung ehemaliger Kriegsteilnehmer vor dem Deutschen Haus in Sigmaringen, Spätherbst 1918, (Quelle: Landesarchiv BW, StAS Sa T 1 Sa 75 265)
Versammlung ehemaliger Kriegsteilnehmer vor dem Deutschen Haus in Sigmaringen, Spätherbst 1918, (Quelle: Landesarchiv BW, StAS Sa T 1 Sa 75 265 )

Politische Institutionen, Aufgaben und Funktionen

Die Hohenzollernschen Lande sahen sich ab 1918 auf ihrem Gebiet vor die Abwicklung des Ersten Weltkrieges gestellt. Friedensschluss und Demobilmachung stellten immense Anforderung an die Reintegration der heimkehrenden Soldaten, die wieder ihre in der Kriegszeit von Frauen übernommenen Arbeitsplätze antreten sollten. Die Revolution 1918/19 und die aus ihr hervorgehende Rätebewegung trafen die Lande zwar nicht in jenem Maßstab, wie sie sich vor allem auf die Großstädte des Reiches auswirkten; dennoch kam es auch im Regierungsbezirk zu Protesten gegen die Besitzrechte der adeligen Standesherrn. Zu den großen Konflikten der Zeit gehörte in staatsrechtlicher Hinsicht insbesondere die Frage, ob Hohenzollern weiterhin zu Preußen gehören oder mit Baden und Württemberg ein Land Großschwaben bilden sollte. Ferner kam es zu Konflikten des im Zuge der Demokratisierung erstarkten Kommunallandtags und dem weiterhin fortbestehenden Fürstenhaus, hier insbesondere in der Frage, ob die Titualturen des Hauses Hohenzollern „Hoheit“ sowie der Erstgeburtstitels „Fürst“ von Thronnachfolgern Hohenzollerns übernommen werden durften. Die schwäbischen Hohenzollern führte bis 1927 Fürst Wilhelm (1864-1927). Die Wirkungszeit auf Schloss Sigmaringen war von einer Abkehr von französischer Lebenskultur und einer Hinwendung zur preußischen geprägt, was sich vor allem architektonisch und im Personalbestand widerspiegelte, der sich vorrangig aus dem preußischen Kernland rekrutierte.

Im Zuge der ab 1871 von oben betriebenen Konstitutionalisierung erhielten auch die Hohenzollernschen Lande ab 1873 einen Provinzialverband, der auf der Ebene der Kommunen, Länder und Städte die Verwaltungsautonomie des Regierungsbezirks durchsetzte. Diese Körperschaft – in Hohenzollern Landeskommunalverband genannt – fungierte als staatliches Bindeglied zwischen Regierungsbezirk und Preußen und nahm Aufträge des preußischen Kernlandes entweder auf freiwilliger Basis oder als ständige Auftragsangelegenheiten wahr. Hierzu zählte die Wahl eines Kommunallandtags, der die Regierung sowie den Regierungspräsidenten bestellte. Der Landesverband besetzte bis 1933 sowohl den preußischen Staatsrat als auch den preußischen Landtag mit jeweils einem Delegierten, wobei es sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik vor allem führende Persönlichkeiten der katholischen Zentrumspartei waren, die in der protestantischen Hauptstadt die Interessen des Landes vertraten. In den Reichstag entsandten die Lande stets einen der insgesamt 397 Reichstagsabgeordneten.

Im Landeskommunalverband bündelten sich vor allem die Funktionen des öffentlichen Rechts und der Selbstverwaltung. Der Verband konstituierte sich aus den Oberämtern Hechingen und Haigerloch sowie den Oberämtern Gammertingen und Sigmaringen. Da die Hohenzollernschen Lande räumlich nicht mit dem preußischen Kernland verbunden, ja sogar durch große Distanz getrennt waren, gestaltete sich der direkte politische Austausch überaus schwierig. Daher verfügte der Landeskommunalverband über zahlreiche Sonderrechte, die zur Ausprägung eines regionalen Sonderbewusstseins gegenüber Baden, Württemberg und Preußen führten.

Insgesamt entschieden 16 Abgeordnete in der Sigmaringer Provinzhauptstadt über die Geschicke der Hohenzollernschen Lande und zeichneten weitestgehend autonom für Infrastruktur, Kultur sowie die Planung der Wirtschaft und Sozialpolitik verantwortlich. Eine Vertretung durch landwirtschaftliche oder gar sozialdemokratische Repräsentanten verhinderte bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht, von dem ausschließlich die Wahlmänner der Zentrumspartei profitierten und das politische Gegner vom Kampf um politische Partizipation durch einen rigiden Steuerzensus ausschloss.

Parteienentwicklung und Wahlentscheidungen bis 1923

Während der revolutionären Umwälzungsprozesse 1918/19 veränderten sich die juristischen Rahmenbedingungen für die politischen Wahlen und Abstimmungen, die sich von nun an auf erweiterte Wählerschichten stützten. Die Einführung des allgemeinen Verhältnis- und des Frauenwahlrechts, das die elitäre Steuerzensur des Dreiklassenwahlrechts aufhob, hatte auch das Ende des Wahlbezirkes Hohenzollern zur Folge. Der 1918 konstituierte Rat der Volksbeauftragten ordnete am 30. November 1918 reichsweit eine neue Wahlordnung an, im Zuge derer Hohenzollern dem Wahlkreis Württembergs zugeschlagen wurde. Die Einführung des demokratischen Verhältniswahlrechts machte es im Zuge dieses Anschlusses an Württemberg notwendig, die Kandidatenlisten der parlamentarischen Vertreter Hohenzollerns mit ihren württembergischen Nachbarn abzusprechen. Diese personalpolitischen Verhandlungen führten zu einer Verschmelzung hohenzollerischer und württembergischer Parteien. Aus diesem Zusammenschluss  ging der Regierungsbezirk politisch geschwächt hervor, da er bis dato stets einen der 397 Delegierten in den Reichstag hatte entsenden können. Dieses Direktmandat ging aufgrund des parteipolitischen Verschmelzungsprozesses mit Württemberg verloren.

Ferner wurde das Wahlalter im Zuge des Parlamentarisierungsprozesses von 25 auf 20 Lebensjahre herabgesetzt. Erstmals verfügten auch Frauen über das passive und aktive Wahlrecht. Dies blieb für die ersten Reichstagswahlen in Hohenzollern nicht ohne Folgen: Im Vergleich zur Zeit des Kaiserreiches erhöhte sich die Anzahl der Wahlberechtigten von 16.304 (1912) auf 42.342 (1920). Der größte Teil der Frauen dürfte für die Zentrumspartei gestimmt haben. Die heimkehrenden Veteranen scheinen jedoch zu einer Veränderung des Wahlverhaltens beigetragen zu haben. Ihr Einfluss auf das Proporzsystem führte zu einer deutlicheren Ausdifferenzierung zwischen Liberalen und Zentrum, sodass sich durchaus eine dynamische Parteipolitik zwischen den konkurrierenden Gruppierungen ergab. In der Regel wurden im Regierungsbezirk 6-7 Kandidatenlisten aufgestellt, was im politischen Übergangsprozess ab 1918 auf eine deutliche Ausdifferenzierung der politischen Meinungsbildung in Hohenzollern schließen lässt.

Dennoch blieb die Zentrumspartei die dominierende politische Kraft in den Hohenzollernschen Landen. Im Vergleich zur Vorkriegszeit von 1912 (72,5 %) verlor das Zentrum unter Regierungspräsident Belzer bei den ersten Wahlen 1920 nur 1,3 %. Das Zentrum gehörte dabei auf Reichsebene zu den Parteien der staatstragenden, ja der den deutschen demokratischen Staat überhaupt konstituierenden Weimarer Koalition aus Zentrum, Sozialdemokratie und Deutscher Demokratischer Partei (DDP). Nach der Anfangsphase der mit einem kommunistischen Räte-Deutschland drohenden Revolution schwenkte die deutsche Bevölkerung bei der dritten Reichstagswahl im Mai 1924 jedoch erneut zu konservativeren und nationalistischeren Kräften wie der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) um. Sie verlieh damit sowohl ihrem Wunsch nach einer Revision des Versailler Vertrages als auch tendenziell ihrer Missbilligung des ungeliebten parlamentarischen Systems Ausdruck. Auf der Ebene des Regierungsbezirks folgte aus dieser Entwicklung auch für die Zentrumspartei bei eben jenen Reichstagswahlen ein Bedeutungsverlust. Sind zu einer regionalen Spezifizierung des Wahlverhaltens in den Landen weitere Quellenstudien notwendig, ist für den Übergangsprozess bis 1924 dennoch zu konstatieren, dass das Zentrum bis dahin trotz geringer aber steter Verluste die treibende Kraft blieb. Bei den 3. Reichstagswahlen im Dezember 1924 gaben im Oberamt Gammertingen 82 % ihre Stimme dem Zentrum; im Oberamt Sigmaringen waren dies schon deutlich weniger, nämlich nur 69 %; dies setzte sich mit fallender Tendenz im Oberamt Hechingen (61,1%) und im Oberamt Haigerloch (55,1%) fort.

Dieser Abwärtstrend lässt sich am Wahlverhalten einer der einwohnerstärksten Städte des Regierungsbezirks verdeutlichen. So profitierten etwa in Hechingen vor allem liberale und sozialdemokratische Kräfte von der Einführung des demokratischen Systems. Dies nicht zuletzt, weil diese Parteien in dieser Region bereits in der Vorkriegszeit aufgrund einer prosperierenden Wirtschaft politischen Einfluss hatten entfalten können und zu einem regionalen Sonder-, ja Selbstbewusstsein gegenüber der Hauptstadt Sigmaringen gefunden hatten. Dementsprechend vermochte das Zentrum bei den ersten Reichstagswahlen 1920 in Hechingen mit 48,1 % auch nicht die absolute Mehrheit erreichen.

Auch in der dörflichen Lebenswelt erlitt das Zentrum einen bisher nicht näher erklärbaren Verlust in der Gunst der Wählerschaft. Galt das Zentrum auf der Alb, im Killertal sowie im Oberland als die treibende Kraft, vermochte es in den westlichen Gemeinden sowie in Hechingen und im Oberamt Haigerloch die absolute Mehrheit nicht mehr zu holen. Bis 1933 verlor das Zentrum in der Mehrzahl der Ortschaften dieser Region die absolute Mehrheit. In den agrarisch geprägten Dörfern Heiligenzimmern, Gruol und Dettingen sank die Wahlbereitschaft für das Zentrum sogar unter 30 %.

Die bis 1928 ebenfalls staatstragende DDP erzielte bis auf die Aufbruchsphase sowohl im Reich als auch in Hohenzollern einstellige Prozentzahlen. Allein in Hechingen konnte sie in den höheren zweistelligen Bereich gelangen, was nicht zuletzt auf die „Hohenzollerischen Blätter“ zurückzuführen ist, deren linksliberaler Exponent, Friedrich Wallishauser, zu den anerkanntesten Honoratioren des Regierungsbezirks zählte. Hier erreichte die DDP bis 1924 sogar 20 % des Wähleranteils, wohingegen sie etwa in der Residenzstadt nur 10 % erlangte und im ländlichen Gebiet unter 5 % blieb. Im Kommunallandtag stellte sie 3 bis 4 Delegierte, darunter Wallishauser, der bis 1932 politischen Einfluss ausübte.

Die staatstragende Sozialdemokratie, die im ersten Jahrfünft der Weimarer Republik sowohl auf Reichsebene als auch im Preußischen Landtag die führende politische Kraft bildete, vermochte in den Hohenzollernschen Landen nie in die ländliche Lebenswelt der Bauern einzudringen. Dort, wo die Hohenzollern prägenden Strukturen der Textilindustrie eine prosperierende Wirtschaft hervorgebracht hatte, vermochte sie zweistellige Ergebnisse zu erzielen. Im Kommunallandtag saßen 1919 jedoch nur zwei sozialdemokratische von 24 möglichen Delegierten.

Wo die Weimarer Koalition auf Reichsebene und insbesondere im preußischen Freistaat demokratische Grundlagen schuf, war die Auseinandersetzung zwischen Sozialdemokraten und Zentrumsabgeordneten in den Landen von erbitterten Grabenkämpfen geprägt. Die Gründe hierfür dürften vor allem in der langlebigen Vormachtstellung des Zentrums zu finden sein, gegen das die Sozialdemokratie langfristig keine Mittel fand. Dabei hatte das Jahr 1920 durchaus auf einen, wenn nicht sozialistischen, so doch (sozial-)demokratischen Aufbruch der Hohenzollernschen Lande hingedeutet. Im Verbund hatten die drei Parteien links der politischen Mitte – Mehrheitssozialdemokratie (MSPD, 8,3 %), unabhängige Sozialdemokratie (USPD, 4,9 %) und KPD (1,6 %) – im Regierungsbezirk zusammen knapp 15 % errungen. An ein solches Ergebnis vermochten diese Parteien bei den folgenden Reichstagswahlen jedoch nicht mehr anzuknüpfen, und nach der gescheiterten Revolution von 1918/19 waren insbesondere KPD und SPD derart verfeindet, dass eine Koalition zwischen diesen beiden Parteien undenkbar war. Insbesondere im textilindustriell geprägten Hechingen vermochte die antidemokratische, auf eine Räterepublik nach sowjetischem Vorbild pochende Agitation der KPD politische Erfolge zu feiern, dies nicht zuletzt, weil kommunistische Propaganda hier mithilfe der Parteizeitung „Der Rote Zoller“ verbreitet wurde. Ferner konnte die KPD 1920 sogar einen ihrer Abgeordneten in den Kommunallandtag entsenden.

Um die 10 % der Bevölkerung zählten in den Hohenzollernschen Landen kontinuierlich zu den Unterstützern der bis 1925 in Fundamentalopposition verharrenden antidemokratischen, konservativen, militaristischen und nationalistischen DNVP. Ihre schärfsten parteipolitischen Konkurrenten auf Reichsebene, die Anhänger der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP), setzten sich in dieser Hinsicht in Hohenzollern nie gegen die Deutschnationalen durchzusetzen. Vor allem in Sigmaringen vermochte die DNVP 1920 295 Stimmen zu holen, was einem Anteil von 11,0 % und auch dem Endergebnis auf Reichsebene entsprach. Im gesamten Regierungsbezirk fiel die DNVP jedoch auf 5,6 % zurück, was, erneut mit Blick auf die Reichsebene, ein unterdurchschnittliches Ergebnis darstellte. In dieser Entwicklung dürfte im Regierungsbezirk eine der Schwächephasen der Monarchie zu sehen sein, für deren Restituierung sich die DNVP stark machte.

Zusammenfassung

Die im Einführungsteil skizzierten Rahmenbedingungen des politischen Lebens in Hohenzollern hatten sich vor allem auf die politischen Radikalisierungsprozesse in der von überdurchschnittlich hohen Gefallenenzahlen geprägten Gesellschaft Hohenzollerns ausgewirkt. So gelang es der auch in den Hohenzollernschen Landen aktiven Rätebewegung, dem Fürsten etwa im Bereich der Kriegsinvalidenversorgung eine Spende von zwei Millionen Reichsmark abzuringen. Wie sich am Beispiel der kontinuierlich fortgesetzten Dominanz der Zentrumspartei sowie des verhältnismäßig geringen Stimmenanteils der kommunistischen und der sozialdemokratischen Partei gezeigt hat, scheiterten weitere Forderungen der Revolutionäre am vorhandenen politischen Machtgefüge in den Landen, die zum Teil zwar textilindustriell, mehrheitlich jedoch ländlich und monarchisch-bürgerlich geprägt waren.

Ein weiterer prägender Faktor, der das politische Leben in den Hohenzollernschen Landen bestimmt haben dürfte, bildete sicherlich die nach Kriegsende aufkommende Dolchstoßlegende – der haltlosen Behauptung, die Friedensbewegung der ‚Heimatfront‘ habe den Sieg des Heeres verhindert – , die sich in Hohenzollern vor allem aus der Initiative an der 1917 vom Reichstag, darunter insbesondere vom Zentrum angestoßenen Friedensresolution genähert haben könnte.

Die Revolution von 1918/19 zog vergleichsweise harmlos an Hohenzollern vorbei. Diese grundstürzenden Veränderungen im Sinne eines sowjetischen Rätesystems vermochten dem von monarchischer, bürgerlicher Obrigkeit und bäuerlicher Untertanenkultur geprägten Landen kaum etwas anzuhaben. Eine Ausnahme bildete Hechingen, wo die kommunistische Einflussnahme auf die Belegschaft textilindustrieller Strukturen sowie eine regional etablierte Presseberichterstattung zurückgreifen konnte. Daher blieb, wenngleich sich ein breites Parteienspektrum im Regierungsbezirk entwickelte, die Zentrumspartei doch die führende politische Kraft, allerdings erlitt auch sie im Verlauf der prekären 1920er Jahre einen schrittweisen Verlust des Wählervertrauens.

Hinsichtlich der Loslösung von der untergegangenen Hohenzollernmonarchie sowie des Demokratisierungsprozesses schwelte in den Hohenzollernschen Landen ein Konflikt. Dieser speiste sich einerseits aus den von Fürst Wilhelm öffentlich weiterhin aufrecht erhaltenen Besitzansprüchen, insbesondere hinsichtlich der Fideikommisse sowie der Domänen des Regierungsbezirks und andererseits aus einer von Wilhelm aufrecht erhaltenen Symbolpolitik. Diese starre Haltung des Fürsten traf auf eine rigide Parlamentarisierungspolitik im Regierungsbezirk Sigmaringen. Es war jedoch vor allem das Zentrum, das in überregionaler Perspektive als Teil der staatstragenden Weimarer Koalition konsolidierende Wirkung für das sich im Regierungsbezirk etablierende demokratische System ausübte.

Einen dezidierten Einschnitt in dieser nach Kriegsende von Seiten der demokratischen Institutionen noch nolens volens fortgeführten Zusammenarbeit erlebte der Regierungsbezirk im Zuge des 1918/19 reichsweit einsetzenden Versuchs einer Fürstenenteignung. Diese führte ab 1923 zu einem tiefgreifenden Vertrauensbruch zwischen der auf Besitzstandswahrung abzielenden Machtpolitik Wilhelms und der tagesaktuellen demokratischen Kommunalpolitik in der Person Regierungspräsident Belzers.

Eine der existenziellen Fragen, die die politisch Verantwortlichen in den Landen ab 1918 zu beantworten hatten, war der nach dem Untergang der Hohenzollernmonarchie zu klärende staatsrechtliche Status des Regierungsbezirkes hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Preußen. In diese Fragen nach dem weiteren Fortbestehen des Regierungsbezirkes mischten sich die Möglichkeiten der Lande, an Baden oder Württemberg angeschlossen zu werden und durch diesen Zusammenschluss ein Land Großschwaben Land  zu gründen. Langfristig zerschlugen sich jedoch solche Hoffnungen und begünstigten den Status quo, das heißt den staatsrechtlichen Verbleib bei Preußen.

Betrachtet man in einer abschließenden Einschätzung die in den Hohenzollernschen Landen kontinuierlich fortgesetzte Zustimmung für die Zentrumspartei, kann durchaus von einem die Demokratie stabilisierenden Effekt der Lande im gesamtdeutschen Parlamentarisierungsprozess gesprochen werden. Allerdings dürfte diese nach der Kriegsniederlage fortgesetzte Zustimmung für das Zentrum vermutlich stärker in kontinuierlich fortgeführten Traditionsbeständen des Wählerverhaltens, hier insbesondere der konfessionellen Verbundenheit der katholisch geprägten Einwohner, als in einer Liebes-oder Vernunftehe mit der neu entstehenden Republik zu finden sein.

Suche