3) Eberhard von Gemmingen und Nikolaus Bürger berichten, dass die Bauernhaufen überall getrennt und geschlagen, hingegen die Entlaufenen jetzt auf dem Land herumziehen, und die Landleute ausplündern, weswegen man noch immer streifende Rotten zu halten genötigt, obgleich schon durch die von Reinhard von Neuneck eingelegten Reiter hohe Kosten aufgegangen wären. Außerdem melden sie, dass der Schwäbische Bund von allen aufrührerischen Bauern im ganzen Bund zur Strafe auf jede Feuerstatt 6 fl. verlangen und Ellwangen nach ihrer Ansicht hiervon frei sein sollte, da die ganze Pfalz von dieser Strafe frei gelassen wurde, der Propst aber ebenfalls ein gebotener Pfalzgraf ist. Zugleich wird von ihnen angezeigt, was sie indessen von einigen Aufrührern erfahren haben, 28. Juli 1525 

Erstellt (Anfang):  [30. April 1525-23. November 1526]
Quelle/Sammlung: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart
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Auslesebestände über historische Ereignisse und Sachgebiete
Bauernkrieg / 1522-1535
2. Akten
4. Fürstpropstei Ellwangen
Schriften vornehmlich an den Fürstpropst Heinrich von der Pfalz, u.a. Entschädigungen der Klöster Mönchsroth und Dinkelsbühl und des Christoph von Habsberg; Verfahren gegen den ehemaligen Chorherren Wilhelm von Heßberg / 30. April 1525-23. November 1526
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Identifikatoren/​Sonstige Nummern: H 54 Bü 55, 3 [Bestellsignatur]
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