Demnach Ihre Churfürstl. Durchleucht zu künftiger Verhütung deren vor Verfertigung deren Protesten notirt zu werden pflegender Wechsel-Briefen der Ursachen halber eingeschlichener Unordnungen, weilen in der Churfürstlichen Wechsel-Ordnung desfalls kein gewisses Fatale vorgeschrieben zu finden, unterm 21ten hujus gnädigst verordnet haben, daß nemlich das Fatale auf 8. Täg â die notae zum ordentlichen Protest vest zu setzen seye ... Mannheim den 27ten Januarii 1756 Chur-Pfältzische Regierung. F. Freyherr von Oberndorff. 

Erscheinungsform: einbändiges Werk
Beteiligte:
Körperschaft: Kurpfalz
Umfang: [1] Bl 2o
Nebentitel: kurfürstl. kurfürstliche durchlaucht notiert kurfürstlichen einundzwanzigsten huius nämlich achten tag fest festzusetzen sei seie januar
Anmerkungen: Verordnung betreffend Wechselbriefe
Identifikatoren/​Sonstige Nummern: 1540959198 [PPN]
URL: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_theodor1756
Weiter im Partnersystem: https://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=1540959198
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