Geburtswohnung Eberts
Virtueller Rundgang durch Eberts Geburtswohnung

Friedrich Ebert wurde am 4. Februar 1871 als Sohn einer Schneiderfamilie in Heidelberg geboren. Am 11. Februar 1919 wählte ihn die Nationalversammlung zum ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik. Während seiner Wanderjahre als Sattlergeselle hatte Ebert für Gewerkschaften zu arbeiten begonnen, mehrere Ortsverbände gegründet und war in die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) eingetreten. 1891 ließ er sich in Bremen nieder, heiratete Louise Rump und betrieb das Gasthaus "Zur guten Hilfe". Hier entstand eine zentrale Hilfestelle für die Nöte der Bremer Arbeiterschaft, aus der 1900 das Amt des Arbeitersekretärs hervorging. Beim Bremer Parteitag 1905 wurde Ebert Sekretär im Berliner SPD-Vorstand, 1913 einer der beiden Parteivorsitzenden. Während der Revolution 1918 übertrug Prinz Max von Baden, der letzte amtierende Kanzler des Kaiserreiches, die Regierungsgeschäfte an Ebert. Die sich abzeichnenden Probleme - der ökonomische Zusammenbruch nach dem verlorenen Krieg sowie radikale, demokratiefeindliche Kräfte von rechts und links und deren Bekämpfung - wurden bestimmend für die folgenden Jahre. Seine realpolitische, zuweilen als arrogant empfundene Haltung gefiel vielen nicht. Für die einen war er der Arbeiterverräter, für die anderen der Novemberverbrecher. In den Massenmedien wurden Hetzkampagnen ausgetragen. Als Ebert 1924 während eines Prozesses des Landesverrats wegen seiner Rolle im Januarstreik der Berliner Arbeiter im Jahr 1918 bezichtigt wurde, löste das einen Skandal aus. Am 28. Februar 1925 verstarb Ebert an einer verschleppten Blinddarmentzündung.


Eberts Geburtshaus in Heidelberg ist Sitz der 1986 gegründeten Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte. Einen virtuellen Rundgang gibt es auf LEO-BW unter https://www.leo-bw.de/themen/objektkategorien/virtuelle-rundgange/ebert-geburtswohnung. Mehr Infos auch im Themenmodul Von der Monarchie zur Republik.

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"Wir Burgermeistere und Rath, dieser des Heil. Reichs-Stadt Franckfurth am Mayn, fügen hiemit jedermänniglichen zu wissen: Obwohlen in denen Kayserl. Rechten, Reichs-Abschieden, auch Policey- und peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung, bey hoher, und nach gestalt der Sachen gar bey Leibs- und Lebens-Straff, verbotten, daß niemand den andern ... mit Schmäh-Schrifften, schändlichem Gemähld oder dergleichen, an Ehren und Leymuth angreiffen solle [...]"

Ein Erlass der Reichsstadt Frankfurt am Main gebot mit Hinweis auf kaiserliche Gesetze und Androhung höchster Strafen, dass "niemand den andern [...] an Ehren und Leymuth angreiffen solle". Bemerkenswerterweise bezieht sich das nicht nur auf "Schmäh-Schrifften" sondern auch die Verwendung von "schändlichem Gemähld". Offenbar hatten die Zustände in der Stadt Bürgermeister und Rat zu der Bekanntmachung veranlasst, beschlossen am 2. Februar 1713. Mehr dazu finden Sie hier.

 Conclusum in Senatu, Donnerstags den 2. Februar 1713
Ein Erlass der Reichstadt Frankfurt am Main gegen üble Nachrede. Quelle: Universitätsbibliothek Heidelberg / Heidelberger Historische Bestände
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Wie funktioniert unsere Mitmach-App zur Landeskunde und welche Einsatzmöglichkeiten bietet sie für unterschiedliche Zielgruppen? „Landauf, LandApp“ war jüngst Gegenstand eines Workshops in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen im Regierungspräsidium  Karlsruhe.

Wir bedanken uns bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die erfolgreiche Veranstaltung. Und natürlich vielen Dank an Baden TV für den schönen Bericht!

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Porträt Ludwig Marum

Porträt Dr. Ludwig Marum 1933 (Quelle: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg)

„Erinnern für morgen“ - unter diesem Motto veranstaltet der Landtag von Baden-Württemberg am 21. September einen Thementag mit Sonderschau und Podiumsdiskussion zu „Ludwig Marum (1882-1934)“, Führungen in den Plenarsaal und Besichtigung des neuen Gedenkbuchs für im NS-Staat verfolgte Parlamentarier.

Im Fokus der Sonderöffnung im Besucherzentrum stehen das Gedenken und Erinnern: So wird im Anna-Blos-Saal eine Ausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, des Landesarchivs Baden-Württemberg sowie des Forums Ludwig Marum e. V. gezeigt. Sie ist dem badischen SPD-Politiker Ludwig Marum (1882-1934) gewidmet, der gemeinsam mit seiner Frau Johanna - neben dem bekannteren Württemberger Eugen Bolz - die Demokratie im Land mitbegründete und verteidigte. Mit der Sonderschau will der Landtag den jüdisch-badischen Demokraten Marum als Identifikationsfigur und Vorbild würdigen und herausstellen. Ludwig Marum war für die Sozialdemokraten im Landtag und in der Landesregierung Badens sowie Abgeordneter des Reichstags, wo er an der Konstruktion der Weimarer Demokratie mitwirkte. 1933 inhaftierten ihn die Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Kislau und ermordeten ihn, seine Frau stand fest an seiner Seite.


Dazu gibt es um 14.30 Uhr ein Podiumsgespräch über das Wirken Ludwig Marums. Teilnehmer sind Alexander Marum, ein Urenkel Ludwig und Johanna Marums, die ausgewiesene Marum-Kennerin Dr. Monika Pohl sowie der Antisemitismusbeauftragte der Landesregierung, Dr. Michael Blume. Die Moderation übernimmt Dr. Clemens Rehm vom Landesarchiv Baden-Württemberg.

Vervollständigt wird der Thementag durch die Möglichkeit für Besucherinnen und Besucher im neuen, umfassenden Gedenkbuch des Landtags zu blättern oder die Datensammlung am großen Touch-Screen zu erforschen. Das Besucherzentrum ist von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Anmeldungen sind nicht erforderlich, spontane Besuche ausdrücklich erwünscht!
Ausführliche Informationen zum Thementag finden Sie auf der Homepage des Landtags.

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"Fliegende Brücke" bei Mannheim, 1669
Fliegende Brücke bei Mannheim, Kupferstich anlässlich der Einweihung, 1669. Auf der Uferseite im Vordergrund warten Kurfürst Karl Ludwig und sein Gefolge auf die Ankunft der Fähre für eine erste Probefahrt. Quelle: Universitätsbibliothek Heidelberg, Graphische Sammlung

Eine „fliegende Brücke“ über den Rhein: Bis zu den Eisenbahnbauten im 19. Jahrhundert waren schwimmende Verbindungen lange Zeit die einzige Möglichkeit, Personen und Güter über den Fluss zu transportieren. Unterhalb von Basel gab es seit 1683 keine einzige feste, auf Pfeilern ruhende Brücke über den Rhein.

Neben geruderten Fähren und stehenden Schiff- oder Pontonbrücken kamen seit dem 17. Jahrhundert sogenannte „fliegende Brücken“ – auch als Gierbrücken bekannt – auf dem Rhein zum Einsatz. Diese Brücken – im Prinzip eine an einem langen Tau geführte Fähre, die von einem zum anderen Ufer pendelt – nutzten zur Fortbewegung die Flussströmung aus. Die erste „fliegende Brücke“ in Deutschland wurde auf Initiative des Pfälzer Kurfürsten Karl I. Ludwig vor 350 Jahren, 1669, in Mannheim in Betrieb genommen – eine kleine technische Sensation für die damalige Zeit. Anlässlich der feierlichen Einweihung erschien ein großer Kupferstich mit Gedichten in Knittelversen. Die ersten beiden Strophen lauten:

Was kann der Mensch nicht tun / mit Vorteil und Verstande!
In Holland segelt man mit Wagen auf dem Sande
So schnell als in der See. Jetzt hat bei uns erdacht
Ein kluger Schiffbaumann / und künstlich ausgemacht

Zu Mannheim eine Brück / die auf dem Wasser stehet /
Und ohne Segels Hülf und Rieme übergehet /
Darauf in einer Fahrt man etlich hundert Mann
Zusammen über Rhein bequemlich führen kann.

Der hier genannte "kluge Schiffbaumann" war Wilhelm Taudpheus, ein Pfälzer aus Bacharach. Im Vergleich zu den bisherigen Ruderponten und stehenden Schiffbrücken bot die Gierfähre entscheidende Vorteile: eine weniger gefährliche Überfahrt, niedrige Unterhaltungskosten und ein geringerer Personalbedarf, da u.a. die menschliche Arbeitskraft zum Rudern entfiel. Die „fliegende Brücke“ in Mannheim hatte Taudpheus zudem so konstruiert, dass sie hohe Transportkapazitäten ermöglichte: „Etlich hundert Mann“ sollen auf dem Lastboden Platz gefunden haben. Mit der Anlage schuf die Kurpfalz eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen ihren links- und rechtsseitigen Landesteilen.

 

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