Pfalzgrafen bei Rhein

Wappen des Pfalzgrafen von Veldenz, 1471 (GLA 67/1057)
Wappen des Pfalzgrafen von Veldenz, 1471 (Landesarchiv BW, GLAK 67/1057)

Zur Abrundung des staufischen Machtbereichs in Südwestdeutschland kam hinzu, dass sich im 12. Jahrhundert die rheinische Pfalzgrafschaft zu einer Sekundogenitur des Stauferhauses entwickelte. In ihr wurde sowohl Besitz der alten lothringisch-rheinischen Pfalzgrafen als auch ein Teil des Saliererbes vereinigt. Nachfolger der rheinischen Pfalzgrafenfamilie waren seit 1139 Verwandte der Hohenstaufen geworden. Dabei hatte sich der Schwerpunkt der Pfalzgrafschaft ins Mittelrheintal südlich der Mosel verlagert. 1156 übergab Barbarossa seinem Halbbruder Konrad I. die Pfalzgrafenwürde und aus dem salischen Erbe Alzey sowie die Lehenshoheit über verschiedene rechts- wie linksrheinische Grafschaften. Konrad konnte damit seine von Mutter und Gattin stammenden Ansprüche auf die Vogtei des Bistums Worms und der Reichsabtei Lorsch vereinigen und aufgrund dieser ganz verschiedenen Besitztitel einen neuen territorialen Schwerpunkt am unteren Neckar mit dem Zentrum Heidelberg schaffen. Durch den Übergang der Pfalzgrafschaft über eine Erbtochter an die Welfen 1196 schied diese aus dem unmittelbar staufischen Machtblock aus, wenn sich auch die Welfen nicht lange dort halten konnten und von 1214 an die Wittelsbacher als Parteigänger der Staufer über eine welfische Erbtochter zur Herrschaft gelangten. Die damalige Teilung zwischen den beiden Welfinnen Irmgard und Agnes brachte dem Markgrafen Hermann V. von Baden als Gemahl der Irmgard einen Teil der Besitzungen Pfalzgraf Konrads, vor allem in der Umgebung Pforzheims, zu. Dies und die nachherige Übergabe von Staufer- und Reichsbesitz 1219 an die Markgrafen, die dafür auf das niedersächsische Welfenerbe verzichteten, leitete die badische Territorialbildung ein.

Die Hauptzentren der Pfalz waren von der Mitte des 12. Jahrhunderts an Bacharach, Alzey und Heidelberg. Stets wirkte sie als Klammer zwischen dem südwestdeutschen und mittelrheinischen Raum. Mit der Residenz zu Heidelberg lag aber der Schwerpunkt der Pfalzgrafschaft seit dem 13. Jahrhundert innerhalb des heutigen Bundeslandes. Wesentlich stärkere Nachwirkungen als der niederrheinische Ursprung hatten die besonderen Rechte des Pfalzgrafen, der schon in der Merowingerzeit Richter am Königspalast und Stellvertreter des Königs im Gericht war. Daraus bildete sich in einem in den Einzelheiten dunklen Prozess bis zum Hochmittelalter die Rolle des Pfalzgrafen als Richter in Streitigkeiten gegen den König und als Stellvertreter des Königs bei Abwesenheit und Thronvakanzen heraus.

Von 1214 an war die Pfalz mit Bayern vereinigt, jedoch keineswegs ein Nebenland des Herzogtums, da seit der Doppelwahl von 1198 der Pfalzgraf als vornehmster weltlicher Königswähler galt und das Land ungleich entwickelter war als Bayern. So erhielt bei der Landesteilung von 1255 unter zwei wittelsbachischen Brüdern der ältere Ludwig II. die Pfalz und Oberbayern. Die territorialen Auseinandersetzungen des 13. Jahrhunderts gingen hauptsächlich um das Erbe der Reichsabtei Lorsch, die 1232 vom Kaiser dem Mainzer Erzbischof zugesprochen wurde. Südlich der Weschnitz und teilweise im Odenwald konnte sich aber der Pfalzgraf als Inhaber der Lorscher Vogtei gegen den Erzbischof durchsetzen. Abseits der rheinischen Lande hat Ludwig II. seine Besitzungen im bayerischen Nordgau vor allem durch Verpfändungen seines Neffen Konradin erweitern können und so den Grundbestand für die spätere Oberpfalz erheblich vergrößert.

Bretten und Umgebung, 1606 (GLA H Sprantal 2)
Bretten und Umgebung, 1606 (Landesarchiv BW, GLAK H Sprantal 2)

Als Königswähler war der Pfalzgraf in der Reichspolitik seit dem Interregnum nicht mehr zu umgehen; daher suchten alle Könige verwandtschaftliche Bande zu ihm zu knüpfen. Das Fehlen einer festen Erbfolge, die unterschiedliche Parteinahme Rudolfs I. und seines Bruders Ludwigs des Bayern für und gegen Habsburg, sowie eigene Thronkandidaturen führten das Land in eine schwere Krise und zu vielfachen Verpfändungen wichtigen Besitzes. Einen Umschwung brachte die Beilegung des Streites durch den Vertrag von Pavia 1329. Die Pfalz mit der Oberpfalz verblieb den Leibeserben Rudolfs I., die sich König Ludwig durch großzügige Zuwendung von Reichspfändern, u. a. Trifels, Germersheim, Mosbach, Eberbach, Neckargemünd und Sinsheim, 1330 verpflichtete. Eine Teilung von 1338 schuf in der Pfalz einen Neustadter (Rudolf II.), Heidelberger (Ruprecht I.) und Alzeyer (Ruprecht II.) Teil. Da aber nur Ruprecht II. erbberechtigte Kinder hatte und Ruprecht I. (1329-1390) äußerst geschickt für das Gesamtland sorgte, konnte die Einheit des Territoriums weitgehend gewahrt bleiben. Anlässlich der Königswahl von 1375 gelang der Erwerb weiterer Reichspfänder (Kaiserslautern, Oppenheim, Ingelheim). Auch sonst hat Ruprecht I. das Land durch große Zukäufe gemehrt: Simmern, 1/2 Ladenburg, Bretten, Wildberg und die Hälfte der Grafschaft Löwenstein. Wichtig für die Überwindung der Freiteilbarkeit des Landes und noch mehr für die reichsrechtliche Stellung seines Herrschers war die Goldene Bulle von 1356, die endgültig den Pfälzern und nicht ihren bayerischen Vettern die Kur zusprach, in ihr die Primogenitur einführte und unter dem Einfluss des Schwabenspiegels nochmals die Stellung des rheinischen Pfalzgrafen als Königsrichter und als Reichsvikar für die Lande fränkischen Rechtes während der Thronvakanzen umriss. Ruprecht I. ist auch der Vollender der lokalen Organisation des Landes durch Ämter und hat diesem mit der Universität Heidelberg 1386 eine geistige Mitte gegeben.

Goldene Bulle Kaiser Karls IV., 1356 (HStA H 51 U 589)
Goldene Bulle Kaiser Karls IV., 1356 (Landesarchiv BW, HStAS H 51 U 589)

Sein zweiter Nachfolger Ruprecht III. (1398-1410) stieg in der problematischen Wahl von 1400 anstelle des abgesetzten Wenzel zum König auf. Durch einen nicht geglückten Italienzug hat er sich wenig Ruhm erworben und war nur im Süden und in der Mitte Deutschlands anerkannt. Im engeren Raum seines Territoriums konnte er sich gegen den Marbacher Bund von Baden und Mainz halten. Durch die Zuwendung der Landvogtei im Elsass und der Hälfte der Landvogtei in der Ortenau als Reichspfänder und weiteren Erwerb hat er die Pfalz vergrößert. Da vor der Teilung unter seine vier Söhne 1410 dem ältesten Ludwig III. (1410-1436) das seit 1368 definierte Kurpräzipuum (u. a. Heidelberg, Neustadt, Alzey und Bacharach) und alle Reichspfänder seit 1375 zufielen, konnte dieser ein ansehnliches Territorium, die Kurpfalz, behaupten, während seine Brüder mit den Nebenländern: 1. Pfalz-Simmern-Zweibrücken, 2. Pfalz-Mosbach (mit Sinsheim und Eberbach), 3. Pfalz-Neumarkt (nur in der Oberpfalz) abgefunden wurden.

Durch den Einfluss der Heidelberger Universität spielte die Pfalz eine bedeutende Rolle auf den Konzilien von Konstanz und Basel. Bei der krankheitsbedingten Absetzung Ludwigs III. 1435 traten erstmals die bisherigen Räte als Vertreter des Landes selbständig handelnd hervor. Diesen niemals zur vollen Ausbildung gelangten, erst 1495 mit dem entsprechenden Namen belegten „Ständen" gehörten nicht nur die von der Pfalz abhängigen Adligen der Umgebung, sondern auch die Bischöfe von Speyer und Worms an. Ihre Territorien waren damals praktisch Satelliten der Pfalz. Nochmals mussten die 29 Räte zusammentreten, als Ludwig IV., der Erwerber der zweiten Hälfte der Grafschaft Löwenstein, 1449 zu früh starb und sein Bruder Friedrich I. der Siegreiche die Vormundschaft für dessen Sohn Philipp übernahm, diesen 1451 adoptierte und von da an selbst die Stellung als Kurfürst beanspruchte. Der Kaiser hat das nie anerkannt, da aber Friedrich sich in allen militärischen Unternehmungen erfolgreich zeigte, konnte ihm seine Stellung nicht streitig gemacht werden. Durch Ausnutzung der Wirren im Mainzer Stift erwarb er die Bergstraße, das alte Lorscher Gebiet, als Pfandschaft und konnte Markgraf Karl von Baden, Bischof Georg von Metz und Graf Ulrich von Württemberg 1462 in der Schlacht bei Seckenheim besiegen und gefangen nehmen. Nur gegen hohe Lösegelder ließ er sie wieder frei. Baden musste Eppingen und Besigheim abtreten, Pforzheim zu Lehen nehmen, Württemberg auf Löwenstein verzichten und Marbach zu Lehen auftragen. Friedrich hinterließ seinem Adoptivsohn 1476 ein militärisch schlagkräftiges, durch eine Zentralverwaltung geordnetes und, nicht zuletzt dank der Rheinzölle, finanzstarkes Land. Das Territorium war durch weitere Käufe vor allem nach Südosten vorgedrungen, Weinsberg und Neuenstadt vom niedergehenden Haus Weinsberg und Möckmühl von den Hohenlohe erworben worden. Die Grafschaft Löwenstein hat Friedrich unter pfälzischer Oberhoheit seinem unebenbürtigen Sohn Ludwig, dem Ahnherrn der späteren Fürsten von Löwenstein-Wertheim, überlassen.

Kurpfälzische Rheinstromkarte, Wilhelm Besserer zugeschrieben, Ende 16. Jahrhundert (GLA H Rheinstrom Nr. 19)
Kurpfälzische Rheinstromkarte, Wilhelm Besserer zugeschrieben, Ende 16. Jahrhundert (Landesarchiv BW, GLAK H Rheinstrom Nr. 19)

Kurfürst Philipp der Aufrichtige (1476-1508), bedeutender Förderer des Humanismus am Heidelberger Hof, konnte gemäß einem Erbvertrag 1499 Pfalz-Mosbach wieder mit den Kurlanden vereinigen. Damit kamen die Gewinne der beiden Mosbacher Pfalzgrafen zwischen Neckar und Tauber – Wildberg war 1440 an Württemberg verkauft worden –, dazu die seit 1443 mit Mosbach vereinigte Pfalz-Neumarkt wieder unter die Heidelberger Regierung. Philipp hat den ehrgeizigen Plänen seines Sohnes Ruprecht, wohl auch in Überschätzung seiner Hilfsquellen, keinen Einhalt geboten. Dieser versuchte gemäß dem Testament seines Schwiegervaters Herzog Georg von Bayern-Landshut, aber gegen alle wittelsbachischen Hausverträge, 1504 die Herrschaft im niederbayerischen Territorium anzutreten. Mit Ausnahme von Baden traten alle Feinde Friedrichs I., der Kaiser und der Schwäbische Bund gegen die Pfalz zusammen. Dem militärischen Erfolg im Landshuter Krieg entsprechend, konnte der Kaiser die Ortenau und das Elsass, der Herzog von Württemberg Besigheim, Weinsberg, Neuenstadt, Möckmühl, den Schutz über Maulbronn und die Landeshoheit über die Grafschaft Löwenstein an sich bringen. Damit war die Südausdehnung der Pfalz abgebrochen, während sie im Norden gegen Hessen den gesamten Bestand wahren konnte. Für die Nachkommen des während des Kriegs verstorbenen Ruprecht wurde aus verschiedenen bayerischen Gebieten eine Sekundogenitur, Pfalz-Neuburg, geschaffen.

Diesem großen Aderlass folgte unter Ludwig V. (1508-1544) eine Periode der vorsichtigen, auf die Habsburger Rücksicht nehmenden Konsolidierung. Im Bund mit anderen hat er die Ritter Franz von Sickingen und Albrecht von Rosenberg 1523 als Landfriedensbrecher niedergeworfen, letzterem das Amt Boxberg abgenommen und 1525 die Bauernerhebung in den Schlachten von Königshofen und Pfeddersheim unterdrückt. Die Reformation konnte nach diesen Erfahrungen bei ihm keine Unterstützung finden, eher schon bei seinem Bruder und Nachfolger Friedrich II. (1544-1556), der sich aber nach dem Schmalkaldischen Krieg auf das Interim einlassen musste. Erst als 1556 der Kunstmäzen Ottheinrich, der bereits 1542 zum Luthertum übergetretene Herrscher von Pfalz-Neuburg, in Heidelberg die Regierung antrat, begann das Reformationswerk, wie zuvor in Neuburg, von Nürnberg, dann auch Württemberg her beeinflusst. Melanchthon, selbst Landeskind aus Bretten, wurde mit der Reformation der Heidelberger Universität beauftragt. Auf ihn und oberdeutsch-schweizerische Einflüsse gehen gewisse Abweichungen vom orthodoxen Luthertum in dieser ersten Phase der pfälzischen Reformation zurück.

Wildbanngrenze zwischen der Kurpfalz und dem Hochstift Speyer, 1548 (GLA H-f 1108)
Wildbanngrenze zwischen der Kurpfalz und dem Hochstift Speyer, 1548 (Landesarchiv BW, GLAK H-f 1108)

Mit Ottheinrich starb die alte Kurlinie aus, es folgte 1559 Friedrich III. aus dem Hause Pfalz-Simmern. Er und seine Umgebung haben in Heidelberg, von der Überheblichkeit des lutherischen Superintendenten angewidert und unter Einfluss der meist aus oberdeutschen Reichsstädten stammenden Räte, sich über eine mehr Melanchthonsche Haltung bald zum Calvinismus gewendet, wobei man sich im Reich, da nur so der Schutz des Augsburger Religionsfriedens gewährleistet war, stets auf die Augsburgische Konfession berief. 1563 erschien der Heidelberger Katechismus, grundsätzliches Bekenntnisbuch der Reformierten weit über die Pfalz hinaus. Friedrich III. machte sein Land zur Zufluchtsstätte für aus den Niederlanden und Frankreich vertriebene Glaubensgenossen, die bald auf Regierung und Politik erheblichen Einfluss gewannen. Schon Ottheinrich hatte mit der Aufhebung der Klöster begonnen. Aber erst unter Friedrich III. wurde konsequent alles Kirchengut eingezogen und einer eigenen Behörde, der 1576 geschaffenen Geistlichen Administration, unterstellt und ausschließlich kirchlichen Zwecken gewidmet. In die großen Klöster zogen vertriebene Wallonen ein und machten aus ihnen Gewerbestädtchen, hauptsächlich für die Tuchmacherei.

Friedrich III. hat nochmals das Land geteilt; zumal sein ältester Sohn Ludwig VI. (1576-1583) Lutheraner geblieben war und auch tatsächlich dann eine lutherische Restauration durchführte, gab er dem zweiten Johann Kasimir die linksrheinischen Ämter Kaiserslautern, Neustadt und Böckelheim als eigenes Fürstentum. Dieser wurde aber nach dem frühen Tod Ludwigs Vormund für dessen Sohn und hat ebenso testamentswidrig wie sein Bruder das Bekenntnis der Pfalz wieder zum Calvinismus gewechselt. Mit Johann Kasimir (1583 bis 1592) verstärkte sich die von ihm schon im eigenen Lauterner Fürstentum begonnene Verknüpfung der Pfalz mit den niederländischen und französischen Konfessionskämpfen. Unter Friedrich IV. gewannen vollends die Oranier und vielfach mit diesen verbundene andere wetterauische Grafen Einfluss auf die Pfalz, zumal der Herrscher bedeutungslos war. Nach holländischem Muster richtete man die Landesverteidigung ein, suchte noch einmal durch Stände, jetzt nur noch Vertreter der Städte, Kommissariat genannt, im Land eine breitere Grundlage für Haushalt und Verteidigung zu schaffen, ohne dass das zu einer lebensfähigen Tradition führte. Zu den Anstrengungen für die militärische Sicherung gehörte auch der Ausbau von Mannheim als Festung und seine Erhebung zur Stadt 1607. Dies stand bereits im Zusammenhang mit dem von der Pfalz seit 1592 verfolgten Plan eines Bündnisses aller protestantischen Reichsfürsten unter ihrer Führung, der 1608 mit der Union in unvollkommener Weise Gestalt annahm.

Die Festung Mannheim im Dreißigjährigen Krieg, 1623 (GLA H-BS I M 18)
Die Festung Mannheim im Dreißigjährigen Krieg, 1623 (Landesarchiv BW, GLAK H-BS I M 18)

Der schon lange zwischen den Konfessionen im Reich latente Konflikt kam mit dem Dreißigjährigen Krieg zum Ausbruch, als der junge Friedrich V., der Winterkönig, (1610-1632) sich durch Christian von Anhalt bewegen ließ, 1619 die böhmische Krone anzunehmen. Nicht zuletzt vertraute er dabei auf Hilfe durch seinen Schwiegervater König Jakob von England. Noch waghalsiger als 1504 stürzte das Land in einen großen, diesmal europäischen Krieg, ohne in seinen Hilfsquellen dafür ausgerüstet zu sein. Die englische Hilfe, nie zugesagt, blieb weitgehend aus. Friedrich wurde schon 1620 nach der Schlacht am Weißen Berg zur Flucht aus Böhmen gezwungen. Er kam in die Reichsacht, und die Union löste sich auf. Gleichzeitig mit dem Feldzug in Böhmen hatten die Spanier den größten Teil der Pfalz links des Rheins besetzt. Tillys Siege von 1622 machten den Verlust des Stammlandes endgültig. Frankenthal fiel als letzter fester Platz 1623 an die Spanier. Aus Heidelberg wurde die berühmte Bibliothek für die Finanzhilfe zum Krieg von den Bayern an den Papst ausgeliefert. Die Pfalz wurde aufgeteilt. Mit der Kurwürde kamen die rechtsrheinischen Teile an Maximilian von Bayern, die linksrheinischen hauptsächlich an Spanien, nur der Süden mit Germersheim zum habsburgischen Elsass. Kurfürst Friedrich lebte im Exil in Holland, seine Diplomaten waren für die Gewinnung neuer Verbündeter im Norden Europas bemüht. Das führte erst mit dem Eingreifen Schwedens zu einem vorübergehenden Erfolg. Die Wende des Krieges von 1634 stellte weitgehend die alten Verhältnisse wieder her, doch wurde das Land gegen Ende des Krieges mehrmals von französischen Armeen durchzogen und hielten sich bayerische und spanische Besatzungen nur in den großen Plätzen. Die namentlich von 1628 an betriebene strenge Rekatholisierung war jetzt nicht mehr ganz möglich, wenn man nicht das Land völlig entvölkern wollte.

Der Westfälische Frieden restituierte das rheinische Land für Karl Ludwig (1649-1680), den Sohn des Winterkönigs. Bayern konnte die gesamte Oberpfalz und die Würde des Reichserbtruchsessen samt der Kur behalten, während für den Pfälzer eine achte Kur mit dem Erbschatzmeisteramt eingerichtet wurde. Um das Reichsvikariat stritten sich beide wittelsbachischen Häuser, bis 1724 in der Wittelsbacher Hausunion gemeinsame Ausübung beschlossen wurde. Kurmainz konnte die Bergstraße 1650 auslösen. Da man bei der Wiederbesiedlung des Landes trotz der Bevorzugung von reformierten Schweizern nicht auf die Konfession sehen konnte und auch verschiedene Sekten aufnahm, wurde in dieser Zeit der Grund für die konfessionelle Durchmischung der Pfalz gelegt, obwohl die offizielle Kirchenpolitik noch weit von einer Toleranz entfernt war. Der mit großer Zähigkeit und äußerster Sparsamkeit betriebene Wiederaufbau wurde verschiedentlich durch Kriege gestört, so 1665-1667 durch den Wildfangstreit und 1672-1679 durch den Holländischen Krieg.

Völlige Veränderungen sollten mit dem Aussterben der zweiten (simmernschen) Kurlinie 1685 eintreten. Erbberechtigt war der älteste Zweig des Hauses Zweibrücken, das seit 1556 bestehende Haus Pfalz-Neuburg, seit 1607/14 Erbe von Jülich und Berg, in Düsseldorf residierend und zum Katholizismus konvertiert. Der Erbvertrag, der Hallische Rezess, zwar durch vorzeitigen Tod des Kurfürsten nicht ratifiziert, aber für bindend erklärt, sicherte die ungeschmälerte Vorherrschaft der reformierten Kirche, wie dies auch der Westfälische Frieden in unklaren Formulierungen getan hatte. Ohne Rechtsgrundlage forderte König Ludwig XIV. große linksrheinische Gebiete als den Erbteil der Elisabeth Charlotte (Lieselotte) von der Pfalz, die mit seinem Bruder, dem Herzog von Orléans, verheiratet war. Im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1688-1697 verwüsteten die Franzosen systematisch das Land, mussten es aber ohne Gebietsgewinn wieder räumen.

Das Große Fass: Es wurde 1751 von Kurfürst Karl Theodor in Auftrag gegeben (GLA G Heidelberg Nr. 165)
Das Große Fass: Es wurde 1751 von Kurfürst Karl Theodor in Auftrag gegeben (Landesarchiv BW, GLAK G Heidelberg Nr. 165)

Bis 1720 war der Wiederaufbau abgeschlossen, die Neuzuwanderer stellten jetzt hauptsächlich die katholischen Territorien. Schon die Franzosen hatten von 1693 an in den von ihnen besetzten Teilen eine großangelegte Rekatholisierung betrieben. Kurfürst Johann Wilhelm (1690-1710) hatte dies weitgehend übernommen und durch die in den Frieden von Ryswijk eingebrachte Klausel, die alle Veränderungen des Religionswesens durch die Franzosen bestätigte, auch rechtlich abgesichert. 1698 ordnete er völligen Simultangebrauch der bisher reformierten Kirchen durch Katholiken, Reformierte und Lutheraner an. Nach Eingreifen der protestantischen Mächte, vor allem aber weil er während des spanischen Erbfolgekriegs die Oberpfalz und das Reichsvikariat wieder zurückgewinnen wollte, verstand er sich 1705 zur Religionsdeklaration, die allgemein Gewissensfreiheit zusicherte und die Kirchen wie das Kirchenvermögen im Verhältnis 5 : 2 zwischen Reformierten und Katholiken teilte. Territorialpolitisch war Johann Wilhelm durch eine ganze Reihe von Tauschverträgen mit seinen Nachbarn erfolgreich. 1705 kam die zweite Hälfte von Ladenburg und das zugehörige Amt von Worms gegen entsprechende linksrheinische Vergütungen an die Pfalz. 1708 wurde das seit 1417/22 bestehende Kondominat in der Vorderen Grafschaft Sponheim zwischen Pfalz und Baden-Baden aufgeteilt und Kreuznach ganz pfälzisch. 1709 folgte ein Austausch mit Speyer.

Neue und letzte Konfessionskämpfe brachen 1719 unter Karl Philipp (1716-1742) aus. Sie entzündeten sich an der die katholische Messe verteufelnden 80. Frage des Heidelberger Katechismus und am Versuch des Kurfürsten, die geteilte Heidelberger Heiliggeistkirche ganz zur katholischen Hofkirche zu machen. Die protestantischen Mächte erzwangen ein Nachgeben des Kurfürsten. Dieser vergalt das den Heidelbergern, indem er 1720 die Residenz, einem Zug der Zeit folgend, in die Ebene nach Mannheim verlegte und dort nach Versailler Vorbild ein Barockschloss errichtete.
Nachfolger Karl Philipps wurde der noch jugendliche Karl-Theodor (1743-1799) aus dem Hause Pfalz-Sulzbach, einem Seitenzweig der Neuburger Familie. Gebildet und aufgeschlossen für Kunst und Wissenschaft, entfaltete er den Glanz des Spätbarocks in seiner Residenzstadt und im als Sommersitz ausgebauten Schwetzingen. 1763 gründete er in Mannheim die pfälzische Akademie der Wissenschaften. Außerdem ist er als wirtschaftlicher Reformer hervorgetreten, während seine Außenpolitik die Ohnmacht der Pfalz nur unterstrich. 1777 starb der bayerische Ast des wittelsbachischen Hauses aus, der Kurfürst übernahm die erste weltliche Würde, gab die achte Kur ab und musste den Erbverträgen gemäß seine Residenz nach München verlegen, von wo aus nun das gesamte Pfalz-Bayern, freilich mit einer Statthalterschaft in Mannheim, regiert wurde. Mit den bayerischen Landen übernahm damit auch die pfälzische Linie der Wittelsbacher die 1636 und 1752 von den bayerischen Vettern erworbene Herrschaft Wiesensteig. In München war Karl-Theodor unbeliebt, zumal er zweimal das Projekt eines großen Tausches: Bayern gegen die habsburgischen Niederlande an Österreich betrieben hatte, wobei er am Einspruch Preußens und der Zweibrücker Verwandten scheiterte. 1799 starb er ohne legitime Kinder, und das Haus Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld trat die Nachfolge an.

Der unter Kurfürst Karl Philipp († 1742) angelegte Schwetzinger Schlossgarten (GLA H Schwetzingen 2)
Der unter Kurfürst Karl Philipp († 1742) angelegte Schwetzinger Schlossgarten (Landesarchiv BW, GLAK H Schwetzingen 2)

Die Pfalz war zum größeren linksrheinischen Teil seit 1792 mit wenigen Unterbrechungen in den Händen der Franzosen, die sie ganz ihrem Staatswesen einverleibt hatten. Der neue Herrscher Maximilian Josef erließ bald nach seinem Regierungsantritt eine neue Religionsdeklaration, die die völlige Gleichberechtigung der Bekenntnisse herstellte. Wie in Bayern wurden die Klöster eingezogen. Nur ungern machte sich der Kurfürst mit dem Gedanken der Aufgabe der ganzen Pfalz vertraut, und Bayern hat auch nach dem Ende der napoleonischen Zeit noch mehrmals Versuche unternommen, die alten Residenzen zurückzuerhalten. Die endgültige Aufteilung der pfälzischen Kernlande an Bayern, Hessen, Preußen und Baden konnte aber bei aller Loyalität, ja bald auch Zuneigung von Mannheim und Heidelberg gegenüber Baden nicht das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit auslöschen, zumal Mannheim durch die Entwicklung des 19. Jahrhunderts immer stärker der wirtschaftliche Mittelpunkt geworden ist.

(Quelle: Bearbeitete Fassung aus dem Abschnitt Landesgeschichte, in: Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden, hg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Band I, Stuttgart, 2. Aufl. 1977)

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