Verknüpfte Objekte zu Venningen, Carl Philipp; von
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Ihrer Churfürstl. Durchlaucht ist breiters gehorsambst vorgetragen worden, wie beschwerlich denen innländischen Fabriquen, Tuchmachern, Strumpf-Weberen und anderen mit Woll-Arbeit beschäftigten Handwerckeren die Gehab- und Anschaffung solchen Materials durch allerhand Umweeg und Unterschleife von Schäfferey-Beständer und eigenen Inhaberen gemacht werde
Objekttyp | Digitalisiertes Werk |
Datierung |
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Partner | Universitätsbibliothek Heidelberg |
Durch die Erfahrniß hat es sich schon vielfältig ergeben, daß Leute, die entweder innere Gemüthskrankheit oder sonst heimlichen Verdruß und Beunruhigung überhand nehmen lassen, auf den schreckbaren Entschluß der Selbstentleibung durch Erhenken, Ersäufen, auch andere gewaltsame Beschädigung verfallen, der öfters seine ohnverantwortliche Absicht nicht erreichet haben würde, wann solchen Selbstmördern zeitlich beigesprungen, und entweder zu Verhinderung der Unthat selbst- oder doch zur Lebensrettung Hülfe geleistet worden wäre ...
Objekttyp | Digitalisiertes Werk |
Datierung |
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Partner | Universitätsbibliothek Heidelberg |
Ordnung Die Beherbergung der Herrenlosen Laquayen, dann Die Anstellung und das Verhalten der Lehn-Laquayen betreffend: [Mannheim den 28ten September 1774]
Objekttyp | Digitalisiertes Werk |
Datierung |
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Autor/Urheber |
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Partner | Universitätsbibliothek Freiburg |
Bestrafung der ohne Landesherrlichen Vorwissen auswandernden Churpfälzischen Leibesangehörigen, auch freien Unterthanen [Mannheim den 23ten Febr. 1779] [Kurpfalz Regierung. Karl Philipp Freiherr von Venningen]
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Der vor einiger Zeit in dem Publico dahiesiger Haupt- und Residenz-Stadt erschienene Kurpfälzische halbe Conventions-Thaler mit der Jahrzahl 1765. last sich als falsch von denen ächten gar leicht darinnen unterscheiden; Da er aus Zinn und weissem Kupfer bestehend, an dem gewöhnlichen Gewicht 1/8 Loth zu leicht ... [Mannheim am 11ten Sept. 1776.] [ Kurpfälzische Regierung Carl Philipp Freiherr von Venningen]
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Da von Seiten Churfürstlicher Hofkammer in Betreff deren schädlichen Complotten bey herrschaftlichen Zehend-Verstaigungen bereits unterm 22ten Jenner 1772. nachstehende General-Verfügung erlassen worden ist ... [Mannheim den 20ten Decembris 1776] [Churpfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen]
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Es seynd in dem Publico falsch geprägte Chur-Bayerische ganze Conventions-Thaler unter der Jahrzahl 1774 erschienen, welche neben dem, daß sie um die Randschrift zu erhalten, gegossen sind, von denen ächten gar leicht daher zu unterscheiden, ... dem Oberamt wird dahero ein solches hierdurch wissend gemacht, um durch öffentlich vhnverzüglich vorzukehrende Kundmachung jedermänniglichen vor Annahm derley falschen Gattungen zu warnen ... Mannheim, den 24ten December 1777. Kurpfalz Regierung. C. P. Freyherr von Venningen
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Aus Gelegenheit deren würcklich wieder mißfälligst wahrnehmender Auswanderungen vieler, grosen Theils ohnvermöglichen Unterthanen in verschiedene entfernte Landen, besonders aber die Rußische Colonien, wird dem Ober-Amt gemessenst anbefohlen ... Mannheim, den 29. Aprilis 1766 Chur-Pfältzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Allschon Anno 1726. 1727. besonders Anno 1744. seynd die gemessenste Vorschrifften erlassen worden, in welcher Gestalt die in der Religions-Declaration §. 3. enthaltene Ehegerichts-Ordnungs-mässige Ehe-Pacta in Matrimoniis mixtis zu Stand gebracht ... [Chur-Pfältzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen]
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Dem Oberamt ... wird aus der Churfürstlich-gnädigsten per Generale kund gemachten Verordnung von dem 11ten Octobris 1767, wie es in Spann- oder Handfrohn-Dienst, deren von der Chur-Pfältzisch-geistlichen Administration zu erbauen seyender Kirchen, Pfarr- und Schuhlhäussern eigentlich zu halten seye, sich guter massen zu errinneren wissen, daß solche von denen Chur-Pfältzischen Unterthanen zu leisten ... [Mannheim den 30ten Junii 1769.] [Chur-Pfältzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen]
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Bey Churfürstlicher Regierung ist mißfälligst wahrzunehmen gewesen, was massen ohnerachtet der unterm 8ten Julii 1763. im Druck erlassenen so heylsam- als nöthig befundenen General-Verordnung, in Betreff der bey denen Aus- und Waysenfauthey-Verrichtungen verspührten mehrfälltigen Ungebühren und Gebrechen, ... [Mannheim, den 12ten Novemb. 1765] [Chur-Pfältzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen]
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Obwohlen unterm 12ten Januarii 1759. allschon nach Maaßgab gnädigsten Rescripti veordnet worden, daß in den einschickenden Berichteren, und vorkommenden Exhibitis eine Gleichheit im Format des Pappiers durchaus beobachtet werden solle; So ist jedannoch zeither solche Ungleichheit bemerket worden ... Mannheim den 19ten May 1767. Chur-Pfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen
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Das Oberamt hat sich annoch zu errinneren, was man in Betreff der Einrichtung deren um die burgerliche Aufnahm von denen Unterthanen Söhnen producirt werdenden gerichtlichen Attestaten, unterm 1ten Februar 1764. generaliter zu erlassen bewogen worden ... Mannheim den 22ten May 1767. Chur-Pfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Es ist allschon von der Churfürstlichen Hof-Cammer unterm 14ten November 1736. kund gemacht worden, daß alle und jede neu-ausrottende Weinberge, gleich vorhin, die sonst herkommlich gewesene 6. jährige Zehend-Freyheit zu geniessen haben, hingegen die, etwa auf solchen Stückeren haftende Weine, Geld, Frucht, oder sonstig ständige Zinnßen und Gülten, ohnnachläßig entrichtet werden sollen ... [Mannheim den 9ten December 1768.] Chur-Pfältzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.
Partner | Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg |
Man hat mißfälligst vernommen, welcher gestalten viele Unordnungen in denen gerichtlichen Verlegungs-Büchern eingerissen, also zwaren, daß üble Folgerungen zum Schaden derer Glaubigeren und derer Orts-Vorständen selbsten entsprungen- fort jene, wie diese, in weitläuftige Rechtsstrittigkeiten verfallen; Wie man nun sich das Wohl und Beste des Landes jederzeit zum endlichen vorwurf bezielet- sohin für die Aufrechthaltung derer Unterthanen, nicht minder zu Abwendung deren Schaden und Nachtheils, auch zu Einrichtung guter Ordnung den sonderlichen Bedacht zu Nehmen pfleget; Als hat man für inskünftige zu verordnen für nöthig erachtet, daß ... [Mannheim, den 26. Julii 1771] [Churpfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.]
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In Befolgung deren unterm 2ten Junii 1734. und 22ten Merz 1735. dann 21ten Junii 1740. erlassener-allgemeiner auch nachhero hin und wiedere ergangener absonderer Verordnungen wegen des, von denen in Churpfalz sich verehlig- und burgerlich niederlassenden Fremden und Landes eingesessenen Manns- und Weibs-Personen, zu erlegenden Burger- und Aufnahms-Recognitions-Gelds, haben verschiedene Stelle theils An- und Miß-Verstände, fort immerhinige Behelligungen erreget, theils gar eine Ausserachtlassung von sich spühren lassen. Zu derer durchgängigen Abstellung hat man dahero eine Erleuter- und weitere Weisung, mit Vorbehalt der ... zu erkennender Mäßigung, dahin zu geben unumgänglich nöthig erachtet, daß ... [Mannheim, den 13ten August 1771] Churfälzische[!] Regierung. C. P. Freiherr von Venningen.
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Durch allgemeine so wohl, als absondere Gebotten ist bereits mehrmahlen 1mo verordnet, worauf das Oberamt in Erstattung deren Berichteren wegen denen Gesuchen umb bürgerlich- zünfftig- und beysaßliche Annahm, auch Heyraths- und in fremde benachbahrte Ortschafften Verziehungs-Erlaubnuß entweder allein, oder zugleich das Augenmerck zu nehmen habe, sodann ist auch 2do zu verschiedenen mahlen allschon ... besagtem Oberamt die gemessene Weißung zugegangen, jenen gesuchen beförderlich zu erscheinen, sohin ... darüber seinen Bericht gegen bloßen Bezug der Tax-mäßigen Gebühr alsbalden zur Churfürstlichen Regierung zu erstatten ... [Mannheim den 22ten Decembris 1772.] [Chur-Pfalz Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.]
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Bey Churfürstlicher Regierung hat man zwarn bereits unterm 26. Aug. 1765 zu verordnen für nöthig befunden, daß, wann jemand um Erhaltung eines Moratorii anzustehen Willens, bey solchem Ansuchen jedesmahl ein förmlicher und zu beschwöhren erbiethender status massae activ- & passivus gleichbald mit übergeben, und in gleicher Zeit die hinreichende Bescheinigung der erlittenen Unglücksfällen ... die schon ausser gerichtlich gesammlete Verwilligung des mehreren Theils deren Glaubiger, in originali oder doch sonst durch förmliches Notariats-Instrument beglaubter beygefüget ... [Mannheim, den 22. Decembris 1772.] [Chur-Pfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.]
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Bey Churfürstlicher Regierung ist vielfältig wahrgenommen worden- daß nach vorhero hinlänglich publicirt- auch durch Zeitungen- Wochen-Blätter und sonstige Ausschreiben geschehene mehrere Kundmachungen offentlicher Versteigungen gemeiner- und anderen Bestandtsgütheren- Schäffereyen- und dergleichen nach erfolgtem Zuschlag, sich verschiedene mit Nachgebotten zu Erlangung des Bestands gemeldet, wodurch redlichen Steigeren ohnnöthige Kösten verursachet, diese ihr gemessen- freyes Gebott bey der Versteigung gleich ad Protocollum zuthun abgehalten- von anderen heimliche Complotten zu schliessen veranlasset, und durch dergleichen Ungebühren denen Gemeinden die beträchtlichste Verlustigung an ihren gemeinen Mittlen zugefüget worden ... [Mannheim , den 16ten Merz 1773.] [Chur-Pfalz Regierung. C. P. Freiherr von Venningen.]
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Auf mehrmahlige Wahrnehmung deren unter denen Eheleuthen, aus Mangel schriftlichen Aufsatzes oder sonst behöriger Legalität ihrer in Absicht auf die Sterbfälle sowohl, als Erziehung deren Kinderen bey der zwischen jenen vorwaltender Zerschiedenheit der Religion, errichtender Ehe-Pacten, oder Ehe-Beredungen, sich geäusserter vielfältigen heftigen Zankereyen, ärgerlichen Zwispalt, und Klagden, sind zwarn zu derer Vorbeugung ... die deutlichste Vorschriften erlaßen worden, ..., gleichwohlen hat die zeitherige Erfahrung gelehret, was maßen diejenige, welche zur Churfürstlichen Regierung gelangen, meistentheils mangelhaft, unvollkommen, und denen Edicten gemäß ganz und gar nicht gefaßet ... [Mannheim den 19ten Decemb. 1775] [Churpfalz Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.]
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Damit die durch vordere heilsame Verordnungen merklich schon verbesserte innländische Viehezucht, nun auch in Handel und Wandel die erwünschte Beförderung erhalten möge, so wurde nothwendig erachtet, nicht nur mehrere hierzu vorzüglich bequeme neue Viehemärkte zu errichten, und einige deren würklich bestehenden minder schickliche vollkommen abzustellen, sondern auch nachstehende punctirliche Vorschrift und Ordnung, worauf fürterhin nicht nur auf den Märkten, sondern auch überhaupt bey jedem Viehehandel vest gehalten werden solle, zu verfassen ... [Mannheim, den 20sten März 1776.] [Churpfälzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen.]
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Bei Kurfürstlicher Regierung hat man zu vernehmen gehabt, welchergestalten jenen unterm 27ten Juny 1758 und 29ten Jenner 1759 dem Oberamt beschehene Weisungen, denen zufolg, nach der Beobachtung, daß die von Gemeinden eingesendet werdende Verzeichnisse über die Holzerfordernissen aus gemeinen Waldungen sehr überspannet seien, ... nicht allein von Schultheisen und sämtlichem Gericht unterschrieben, und das Gerichts Insiegel beigedrucket, sondern auch die wahre Nothdurft des verlangenden Holzes von dem Beamten selbst bekräftiget, auch attestiret ... werden soll ... Mannheim den 23ten Sept. 1785. Kurpfalz Regierung. Freiherr von Venningen.
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Das Oberamt erhält hiermit den Befehl, in allen ihm untergebenen Ortschaften und Zollstätten auf alle und jede aus Pohlen kommende Personen und Effekten genau zu invigiliren, und dergleichen Personen, besonders aber den Juden, wenn sie nicht mit richtigen Gesundheits-Pässen versehen sind ... den Eingang in die Churlande nicht zu gestatten ... Mannheim den 3. Hornung 1786. Kurpfalz Regierung. Freiherr von Venningen.
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Man hat verschiedentlich wahrgenommen, daß die unterm 28. April v. J. in Druck erlassene Ankündigung des neuen Kriegs-System, wornach kein Missethäter oder Verbrecher zum Militair-Stand verurtheilt werden solle, von den mehresten mißverstanden werde ... Mannheim am 13ten August 1789. Churpfalz Regierung. C. P. Freiherr von Venningen.
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Nachdeme zu mehrerer Bequemlichkeit des Publici, dann möglichster Einschränckung künfftiger unter denen Sessel-Trägeren entstehen mögender willkühriger Exactionen für höchst nothwendig und diensam erachtet worden, daß die vormahlens unterm 29ten Julii 1743. diesertwegen in Druck ausgegangene Verordnung hinwiederum erneueret, und respectivè folgender massen näher bestimmet werde, als ... Mannheim den 1ten Januarii 1766 Chur-Pfältzische Regierung. C. P. Freyherr von Venningen
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