Anna Blos’ (1866-1933) Artikel Die Gleichberechtigung der Geschlechter als Spiegel des Verständnisses der sozialdemokratischen Frauenbewegung von der Gleichberechtigung der Frau im Jahr 1921

Franziska Schmid

Anna Blos, Quelle: LMZ
Anna Blos, Quelle: LMZ

In ihrem Artikel Die Gleichberechtigung der Geschlechter beschreibt Anna Blos sowohl den bereits zurückgelegten als auch den noch bevorstehenden Weg der Frau zu ihrer Gleichberechtigung. Die am 4. August 1866 als Anna Berta Antonia Tomasczewska in Liegnitz (Niederschlesien) geborene und am 27. April 1933 in Stuttgart gestorbene Anna Blos engagierte sich unter anderem als sozialdemokratische Politikerin, Frauenrechtlerin und Schriftstellerin. Ihr Artikel Die Gleichberechtigung der Geschlechter erschien am 17. April 1921 in der Volksstimme, einem Parteiorgan der Mannheimer Sozialdemokraten, und gibt Auskunft darüber, was die sozialdemokratische Frauenbewegung im Jahr 1921 unter der Gleichberechtigung der Frau verstand.

In der Weimarer Republik schien mit der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Frau und insbesondere mit dem Frauenwahlrecht, welches die SPD in ihrem Parteiprogramm seit 1891 forderte, zwar eine alte Forderung der Sozialdemokraten erfüllt, jedoch war im Jahr 1921 bereits offenkundig geworden, dass damit keineswegs die Gleichberechtigung der Frau erreicht worden war. Diesbezüglich erkennt auch Anna Blos, dass „[die] Gewährung des Frauenstimmrechts […] den Frauen keineswegs die Gleichberechtigung gebracht [hat]“ und diese „die Gleichberechtigung der Geschlechter […] auf dem Papier, aber nicht in der Tat [haben]“. Nichtsdestotrotz stellt Anna Blos im Sinne der sozialdemokratischen Frauenbewegung das Wahlrecht als „eine Waffe [heraus], die den Frauen helfen soll, sich [innerhalb der parlamentarischen Demokratie] den Weg zur Gleichberechtigung zu bahnen.“ Ausgehend davon geht Anna Blos unter anderem auf die Geschlechterverhältnisse vor, während und nach dem Ersten Weltkrieg ein.

Auf die Lage der Frau im Jahr 1921 Bezug nehmend beschreibt Anna Blos, dass „sich in ihrer abhängigen Lage wenig geändert hat“ und begründet dies insbesondere mit der „Arbeit im Hause“, da diese „das alte Abhängigkeitsverhältnis wieder mit sich [bringt].“ Mit der Industrialisierung und der gesellschaftlichen Etablierung des kleinbürgerlichen Familienideals verfestigte sich eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in Form der innerhäuslichen und außerhäuslichen Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann. Da „die Arbeit im Hause […] unbezahlte, darum unterschätzte Arbeit [ist]“, trug diese einerseits zu dem einseitigen Abhängigkeitsverhältnis zu Lasten der Frau und andererseits, durch die Abwertung der innerhäuslichen Arbeit beziehungsweise die Aufwertung der außerhäuslichen Arbeit, zu der Ungleichwertigkeit von Frau und Mann bei. Dieses hierarchische Geschlechterverhältnis bestimmte nicht nur den privaten Lebensbereich der Frau, sondern auch ihren öffentlichen Lebensbereich.

Dahingehend stellte der Erste Weltkrieg einen deutlichen Bruch dar, wie auch Anna Blos hervorhebt: „Viele Frauen haben sich sogar während des Krieges freier gefühlt […]. Die Abwesenheit der Männer brachte es ganz von selbst mit sich, daß die seitherige Unselbständigkeit und Abhängigkeit der Frauen erschüttert wurde.“ Diese vermehrte Abwesenheit des Mannes hatte gezwungenermaßen zur Folge, dass „[die] Frau […] in die Lücken in Haus und Erwerb einspringen [musste]“. Diesbezüglich beschreibt Anna Blos zum einen die Übernahme männlicher Zuständigkeitsbereiche durch die Frau innerhalb des Hauses, sodass diese beispielsweise „selbständig […] Geld oder Besitztum verwalten [musste]“, was aufgrund der ehelichen Vormundschaft weitestgehend nicht möglich war.

Zum anderen beschreibt Anna Blos die Übernahme männlicher Zuständigkeitsbereiche durch die Frau außerhalb des Hauses, insbesondere die kriegsbedingte Frauenerwerbstätigkeit. Hierbei ist weniger eine quantitative Veränderung der Frauenerwerbstätigkeit, welche in den steigenden Entwicklungstendenzen seit Ende des 19. Jahrhunderts lag, als eine strukturelle Veränderung der Frauenerwerbstätigkeit hervorzuheben, denn entgegen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung drangen die Frauen mit dem so genannten Hindenburgprogramm und dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 schließlich auch in Erwerbstätigkeiten vor, welche normalerweise dem Manne vorbehalten waren: „[…] so kam doch bald der Augenblick, wo Frauenarbeit auf allen Gebieten notwendig wurde und […] in Erwerbszweigen, die bis dahin den Frauen vielfach verschlossen waren.“

Damit bewirkten die vier Jahre des Ersten Weltkrieges eine merkliche Irritation der geschlechterpolaren Ordnung in Familie und Gesellschaft und derer tradierten Geschlechterrollen: „Die heimkehrenden Männer“, so Anna Blos, „fanden die Gefährtin ihres Lebens oder die sie dazu machen wollten, verändert: Ihre meist so unbedingt anerkannte männliche Autorität war ins Wanken geraten.“ Die Übernahme von normalerweise dem Manne vorbehaltenen Zuständigkeitsbereichen innerhalb und außerhalb des Hauses durch die Frau während des Ersten Weltkrieges und dadurch die Erfahrung, dass die Frau in vielerlei Hinsicht ihren Mann ‚stehen‘ konnte, „[wirkten] zusammen, um das Gefühl der Selbständigkeit in der Frau zu wecken und zu stärken“ und letztendlich sowohl das Selbstbewusstsein der Frau als auch das kollektive Bewusstsein über die Frau zu verändern.

In den nachfolgenden Jahren sollte jedoch die geschlechterpolare Ordnung in Familie und Gesellschaft, insbesondere im Erwerb, wiederhergestellt werden, sodass „[den] meisten [Frauen]“, wie Anna Blos feststellt, „ihre Selbständigkeit wieder genommen [wurde]. Teils auf Wunsch der Männer, mehr aber noch infolge des Arbeitsmangels mußten sie auf Erwerbsarbeit verzichten.“ Um die deutsche Kriegswirtschaft in die Friedenswirtschaft zu überführen, wurde bereits am 12. November 1918, einen Tag nach dem offiziellen Kriegsende, das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung (Demobilmachungsamt) eingerichtet. Aufgrund der Arbeitslosigkeit wurden im Rahmen der Verordnung über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 28. März 1919 unter anderem nicht auf Erwerbstätigkeit angewiesene Arbeitnehmer/innen entlassen.

Obwohl diese Verordnung geschlechtsneutral formuliert war, wurde diese zu Gunsten der über acht Millionen demobilisierten Kriegsheimkehrer überwiegend auf Frauen angewandt. Mit der Rückführung der Frau in die ‚ihrem weiblichen Wesen gemäßen‘ Zuständigkeitsbereiche innerhalb Familie und/oder Erwerb und der Wiederherstellung der geschlechterpolaren Ordnung war ein wesentliches Ziel der Demobilmachungsmaßnahmen daher nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch gesellschaftlicher Natur, sodass die Demobilmachungsmaßnahmen als ein bedeutsamer Faktor zur Stabilisierung der jungen Weimarer Republik erachtet wurden.

Sowohl die MSPD als auch die sozialdemokratische Frauenbewegung befürworteten weitgehend die Demobilmachungsmaßnahmen, was insbesondere auf die Revision ihrer sozialistischen Emanzipationstheorie zurückzuführen ist. Dies wurde mit dem Wandel der MSPD von einer revolutionären Partei im Deutschen Kaiserreich zu einer reformistischen Partei in der Weimarer Republik offiziell notwendig, denn gemäß dieser sozialistischen Emanzipationstheorie sollte die Frau durch den gemeinsamen Klassenkampf von proletarischen Frauen und Männern gegen den Kapitalismus schlussendlich ihre Gleichberechtigung im Sozialismus erlangen.

Dass sich bis zum Jahr 1921 die sozialdemokratische Frauenbewegung davon abgewandt und einer geschlechtsspezifischen Emanzipationsstrategie zugewandt hatte, verdeutlicht Anna Blos’ weitere Argumentation bezüglich dessen, was unter der Gleichberechtigung der Frau verstanden werden muss und wie die Frau gemäß dieses Verständnisses ihre Gleichberechtigung erlangen kann. „Die Frage, wie wir [die Frauen] zur Gleichberechtigung kommen“, beantwortet Anna Blos daher folgendermaßen: „Zunächst müssen wir uns wohl darüber klar werden, daß Gleichberechtigung keineswegs Gleichartigkeit bedeutet. […] Beide Geschlechter sind unentbehrlich, also sind beide gleich wichtig.“

Indem Anna Blos hierbei nicht nur die physische, sondern insbesondere auch die psychische Ungleichartigkeit der Frau und die Gleichwertigkeit der Frau betont, bezieht sich diese auf das Konzept der geistigen bzw. organisierten Mütterlichkeit. Seit den 1860er Jahren wurde dabei der Begriff der Mütterlichkeit mit dem Begriff der Weiblichkeit gleichgesetzt und allen Frauen unabhängig von einer tatsächlichen (körperlichen) Mutterschaft sämtliche unter dem Begriff der Mütterlichkeit zusammengefassten ‚weiblichen Wesensmerkmale‘, wie beispielsweise Warmherzigkeit, Einfühlsamkeit oder Selbstlosigkeit, zugeschrieben.

Gemäß der geschlechtsspezifischen Emanzipationsstrategie sieht Anna Blos „in der Gleichberechtigung [daher nicht] das Ziel, es dem Mann auf allen Gebieten gleich zu tun“. Eine so verstandene Gleichberechtigung der Frau bezeichnet Anna Blos zum einen als „Unmöglichkeit“, denn die Frau galt von Natur aus als ungleichartig, und zum anderen als „überflüssig“, denn „[die] Frau, die diesen Wunsch hat, vergibt sich damit ihres größten Vorzuges, ihrer Weiblichkeit“. Viel eher sieht Anna Blos daher „[das] Ziel der Gleichberechtigung […] vor allem darin […], daß die weibliche Persönlichkeit sich anders und höher entwickeln kann als das bisher möglich war“. Da sich demgemäß die Frau nur innerhalb ihrer Geschlechtsspezifität emanzipieren konnte, verweist Anna Blos auf Tätigkeiten, welche mit der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann übereinstimmten: „[…] bei dem Kampf um Gleichberechtigung […] ist vielmehr [wesentlich], daß die Frau versucht, auf den ihr eigenen Gebieten möglichst hervorragende Leistungen aufzuweisen.“

Bezüglich des privaten Lebensbereiches der Frau hebt Anna Blos insbesondere die Hausarbeit hervor. Durch die Rationalisierung der Hausarbeit nach dem Vorbild der wissenschaftlichen Betriebsführung sollte die Hausfrau dabei nicht nur materielle und finanzielle Ersparnisse erzielen, sondern vor allem Kraft und Zeit einsparen: „Je mehr sich die Haushaltsführung die Errungenschaften der modernen Industrie und Geschäftsführung zu eigen macht […] um so freier wird sich diese [die Hausfrau] fühlen, um so leichter wird sie aber auch verstehen, sich Geltung zu verschaffen.“ Was dabei die körperliche Hausarbeit an Zeit- und Kraftaufwand verlor, sollte die geistig-soziale Familienarbeit an Zeit- und Kraftaufwand gewinnen. Hierbei sollte die Ehefrau und Mutter ihre weibliche Persönlichkeit weiterentwickeln können, denn „[die Frauen] können keine großen geistigen Ansprüche stellen und befriedigen, solange sie ihre beste Kraft in der alten Tretmühle in nie endender Arbeit verzehren.“

Ausgehend von ihrem privaten Lebensbereich sollte sich die Frau gleichermaßen auch in ihrem öffentlichen Lebensbereich emanzipieren: „Nicht anders wird es auf den Arbeitsgebieten sein. Auch hier gibt es eine Reihe von Spezialgebieten, auf denen die Frauen Vollwertiges leisten können.“ Dabei keine Konkurrenz zwischen weiblichen und männlichen Erwerbstätigen beabsichtigend, hebt Anna Blos bezüglich des öffentlichen Lebensbereiches der Frau insbesondere die Erwerbstätigkeit, unter anderem innerhalb des Bildungs- und Sozialwesens, hervor: „Auch auf dem Gebiet des Bildungs- und Erziehungswesens gibt es für die Frauen noch viele unerschlossene Wege, auf denen sie sich selbst zu Persönlichkeiten entfalten können und durch ihren Einfluss […] die Wege zur Gleichberechtigung […] ebnen können.“

Unter Rückgriff auf das Konzept der organisierten Mütterlichkeit wurde seit Ende der 1870er Jahre mit dem Begriff der Mütterlichkeit eine spezifisch weibliche Kulturaufgabe verbunden. Demnach sollte die Frau auf die durch die männliche Persönlichkeit einseitig geprägte Kultur, wie beispielsweise durch Hartherzigkeit, Gefühlslosigkeit oder Selbstbezogenheit, Einfluss nehmen und diese durch ihre weibliche Persönlichkeit auf sämtlichen Ebenen der Gesellschaft ergänzen und damit vervollkommnen, da diese einseitig geprägte Kultur nicht nur die Entwicklung der Frau, sondern auch die Entwicklung aller Menschen einschränkte.

In diesem Sinne sind auch die abschließenden Worte Anna Blos’ zu verstehen: „Grundlegend muß der Gedanke sein, wie beide Geschlechter vereint dem Wohl des Ganzen, der Menschheit, dienen können und alles strebende Bemühen muß den vollwertigen Menschen zum Ziel haben. Das bedeutet die wahre Gleichberechtigung!“ Gemäß der geschlechtsspezifischen Emanzipationsstrategie bedeutet Gleichberechtigung folglich, dass nicht nur die einzelne Frau als Mensch, sondern auch die gesamte Menschheit durch die Gleichberechtigung der Frau Vollkommenheit erlangt. Demnach handelt es sich „bei der Forderung der Gleichberechtigung nicht um besondere Männer oder Frauenrechte“, wie Anna Blos hervorhebt, „sondern um Menschenrechte.“

Fazit

Wie Anna Blos’ Artikel Die Gleichberechtigung der Geschlechter zeigt, verfolgte die sozialdemokratische Frauenbewegung im Jahr 1921 eine geschlechtsspezifische Emanzipationsstrategie. Demnach verstand diese unter der Gleichberechtigung der Frau nicht eine vollkommene Gleichheit von Frau und Mann. Viel eher sollte mit der Betonung auf die Ungleichartigkeit und Gleichwertigkeit der Frau das Ziel der Gleichberechtigung sein, dass die Frau mithilfe spezifisch weiblicher Tätigkeiten in dem privaten und öffentlichen Lebensbereich ihre Persönlichkeit innerhalb ihrer Geschlechtsspezifität weiterentwickelt, um somit in diesen Lebensbereichen die männliche Persönlichkeit zu ergänzen und letztendlich nicht nur die Entwicklung der Frau, sondern die Entwicklung der Menschen überhaupt zu vervollkommnen.

Innerhalb des historischen Kontextes stellt die geschlechtsspezifische Emanzipationsstrategie, insbesondere über den privaten Lebensbereich der Frau hinaus, eine durchaus plausible Strategie dar, um die Frau zu emanzipieren, da diese in besonderem Maße an die tradierte Geschlechterrolle der Frau und ihren Möglichkeiten innerhalb der geschlechterpolaren Ordnung anknüpfte. Dabei jedoch festigte die geschlechtsspezifische Emanzipationsstrategie diese geschlechterpolare Ordnung, sodass die (Selbst-)Begrenzung der Frau auf die ‚ihrem weiblichen Wesen gemäßen‘ Zuständigkeitsbereiche innerhalb und außerhalb des Hauses langfristig dazu beitrug, die Diskriminierung der Frau fortzuführen. Angesichts dessen wurde in der sozialdemokratischen Frauenbewegung ab Mitte der 1920er Jahre zunehmend Kritik an der geschlechtsspezifischen Emanzipationsstrategie geäußert und eine Rückbesinnung auf die sozialistische Emanzipationstheorie gefordert.

Verwendete Quelle

Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart E 130 a Bü 422

Verwendete Literatur

  • Dussel, Konrad: Deutsche Tagespresse im 19. und 20. Jahrhundert. Münster 2004 (Einführungen. Kommunikationswissenschaft 1).
  • Gerhard, Ute: Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung. Hamburg 1990.
  • Guttmann, Barbara: Das Ende des Ersten Weltkrieges – Erfüllung aller Frauenrechtsträume oder Rückkehr zur „Normalität“? Binder, Hans-Otto/Schäfer, Annette u. a. (Hg.): Frauen in den Kriegen des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 1994 (Schriftreihe des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Landesverband Baden-Württemberg 9), S. 64-77.
  • Hagemann, Karen: Frauenalltag und Männerpolitik. Alltagsleben und gesellschaftliches Handeln von Arbeiterfrauen in der Weimarer Republik. Bonn 1990.
  • Hervé, Florence: Brot und Frieden – Kinder, Küche, Kirche: Weimarer Republik 1918/19 bis 1933. In: Hervé, Florence (Hg.): Geschichte der deutschen Frauenbewegung. Köln 2001 (Neue Kleine Bibliothek 48), S. 85-110.
  • Metzler, Gabriele/Schumann, Dirk: Unübersichtlichkeit und Machtverschiebungen. Perspektiven der Geschlechter- und Politikgeschichte der Weimarer Republik. In: Metzler, Gabriele/Schumann, Dirk (Hg.): Geschlechter(un)ordnung und Politik in der Weimarer Republik. Bonn 2016 (Schriften der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte 16), S. 7-30.
  • Reidegeld, Eckart: Staatliche Sozialpolitik in Deutschland. Band 2: Sozialpolitik in Demokratie und Diktatur 1919-1945. Wiesbaden 2006.
  • Riepl-Schmidt, Mascha: Anna (1866-1933) und Wilhelm Blos (1849-1927). In: Weber, Reinhold/Mayer, Ines (Hg.): Politische Köpfe aus Südwestdeutschland. Stuttgart 2005 (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs 33), S. 73-83.
  • Rosenbusch, Ute: Der Weg zum Frauenwahlrecht in Deutschland. Baden-Baden 1998 (Schriften zur Gleichstellung der Frau 20).
  • Sachße, Christoph: Mütterlichkeit als Beruf. Sozialarbeit, Sozialreform und Frauenbewegung 1871-1929. Frankfurt am Main 1986 (edition suhrkamp 1351).
  • Schäfer, Annette: Zwischen Herd und Fließband: Frauen in der deutschen Rüstungsindustrie. In: Binder, Hans-Otto/Schäfer, Annette u. a. (Hg.): Frauen in den Kriegen des 20. Jahrhunderts. Stuttgart 1994 (Schriftreihe des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Landesverband Baden-Württemberg 9), S. 24-36.
  • Schaser, Angelika: Frauenbewegung in Deutschland 1848-1933. Darmstadt 2006 (Geschichte kompakt).
  • Schraut, Sylvia: Frau und Mann, Mann und Frau. Eine Geschlechtergeschichte des deutschen Südwestens 1789-1980. Stuttgart 2016 (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs 44).
  • Stoehr, Irene: „Organisierte Mütterlichkeit“. Zur Politik der deutschen Frauenbewegung um 1900. In: Hausen, Karin (Hg.): Frauen suchen ihre Geschichte. Historische Studien zum 19. und 20. Jahrhundert. München 1983 (Beck’sche Schwarze Reihe 276), S. 221-249.
Suche